Schluss mit der Ungleichbehandlung – Im Landkreis muss auch bei Grundwasserschäden geholfen werden!

Dr. Büchler und Köhler werfen Söder falsche Versprechungen vor

Die beiden Landtagsabgeordneten Dr. Büchler und Köhler setzen sich dafür ein, dass Hochwasserhilfen auch für Grundwasserschäden im Landkreis München gewährt werden. Für die bayerischen Hochwassersoforthilfen gibt es nämlich eine entscheidende Einschränkung: Sie werden nicht gewährt, wenn Grundwasser von unten eingedrungen ist und Schäden verursacht hat. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor, Umweltminister Thorsten Glauber (FW) bestätigte dies.

„Für durch Grundwasser verursachte Schäden werden Soforthilfen gewährt, wenn das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten ist und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist“, heißt es in der Antwort des Finanz- und Heimatministeriums. Dies sei eine Eins-zu-eins-Umsetzung früherer Hilfsprogramme.

„Das ist einfach nicht gerecht“, so Markus Büchler und Claudia Köhler, Abgeordnete aus dem Landkreis München. „Der Ministerpräsident hat erklärt, den Bürgern werde geholfen, das muss jetzt auch im Landkreis München passieren.“ In ihrer Heimatgemeinde Unterhaching seien Garagen und Keller vom eindringenden Grundwasser betroffen gewesen, die Feuerwehr nonstop im Einsatz gewesen.

„Wenn das Grundwasser von oben kommt, hat man Glück im Unglück. Wenn es von unten kommt, Pech. Das verstehe, wer will“, so Dr. Büchler. „Im Landkreis München auf der Münchner Schotterebene können die Grundwasserstände teilweise sehr hoch sein. Da verursacht ein Extremwetterereignis Schäden, die berücksichtigt werden müssen.“

Dass die Versicherungen bei Schäden durchs Grundwasser nicht zahlten, sei das eine. „Aber, dass der Freistaat diesen Missstand bei seinen Soforthilfen nicht berücksichtigt und gerade diese Betroffenen ebenfalls alleine lässt, das muss die Staatsregierung dringend ändern“, so Dr. Büchler und Köhler.

Noch etwas ärgert die Abgeordneten: „Es muss immer erst etwas passieren. Jahrelang hat die Staatsregierung Hochwasserschutzmaßnahmen rausgezögert und den Kommunen überlassen. Unterhaching ringt seit 10 Jahren zusammen mit München, Oberhaching, Neubiberg und Taufkirchen um ein gemeinsames Hochwasserschutzkonzept, weil die Kommunen die Finanzierung alleine stemmen sollen. Und wenn dann was passiert, lässt man die Leute buchstäblich im Regen stehen. Das kann es doch nicht sein!“

Bis zu 200 Millionen Euro gibt es über das bayerische Hilfsprogramm, davon für Privathaushalte bis zu 5000 Euro, für Ölschäden an Wohngebäuden bis zu 10 000 Euro – Versicherungsleistungen werden verrechnet.

Anfrage des Abgeordneten Maximilian Deisenhofer, Bündnis 90/Die Grünen zum Plenum vom 18. Juni 2024