Erfolgreiche Klage gegen Hubschrauber-Verlegung

Kommentar von Dr. Markus Büchler, MdL vom 5. Juli 2024

Das Verwaltungsgericht München hat die Planungen zum geplanten Neubau eines bayerischen Polizeihubschrauber-Terminals in Oberschleißheim als teilweise rechtswidrig erklärt. Berufung ist möglich.

Das bestätigt meine Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 wegen Verstößen gegen den Naturschutz im europäisch geschützten FFH-Gebiet fehlerhaft ist.

Ganz davon abgesehen, wäre der Freistaat gut beraten, von den Umsiedlungsplänen seiner Polizeihubschrauberstaffel grundsätzlich Abstand zu nehmen. Die Polizeihubschrauberstaffel ist derzeit am Flughafen München bestens untergebracht. Der Betrieb dort läuft störungsfrei und es gibt auch – anders als behauptet – keine nennenswerten Störungen des übrigen Flugbetriebs am Flughafen München (vgl. u.a. Drucksache Nr. 18/15219 vom 28. Mai 2021)

Die Verlegung nach Oberschleißheim brächte keine erkennbaren Vorteile mit sich aber eine Reihe von Nachteilen:
Zum einen würde sich die Anzahl der von Fluglärm Betroffenen an einem Standort in Oberschleißheim drastisch erhöhen. Betroffen wäre nicht nur die Oberschleißheimer Bevölkerung und die vielen Erholungssuchenden im freien Gelände der Hochmuttinger Heide und der angrenzenden Wälder, sondern insbesondere auch die viel zahlreichere Bevölkerung im Münchner Norden, insbesondere im dicht besiedelten Stadtteil Hasenbergl.
Außerdem ist der Eingriff in die Natur im besonders geschützten FFH-Gebiet relevant, wie das Gericht bestätigt hat.
Obendrein ist der Neubau eines Terminals mit erheblichen Kosten in zweistelliger Millionenhöhe verbunden. Das ist in Zeiten knapper Kassen nicht sachgerecht. Das Geld wäre im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums wesentlich besser in einer besseren Ausrüstung der Polizei und der Polizeiinspektionen angelegt.