ENDLICH: Neue StVO ermöglicht Verkehrsberuhigung!

Tempo 30 Straßenverkehrsordnung

Endlich ist es so weit! Die Ampel-Regierung im Bund hat ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst und zusammen mit dem Bundesrat den Weg frei gemacht für mehr Verkehrsberuhigung.

Dank der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes StVG und der Straßenverkehrsordnung StVO im Juni und Juli 2024, haben die Kommunen in Deutschland nun deutlich mehr Möglichkeiten für verkehrsberuhigende Maßnahmen. Auch auf den übergeordnten Straßen (Kreis-, Staats- und Bundesstraßen). Auch für die Einrichtung von Busspuren bestehen jetzt weitere Möglichkeiten.

Das ist ein wichtiger Schritt für die Verkehrswende vor Ort. Denn nun können Kommunen für mehr Sicherheit und Lebensqualität, für mehr Platz für Radverkehr und Buslinien schaffen. Das schützt nicht nur das Klima sondern auch die Gesundheit und wertet die städtebauliche Entwicklung der Kommunen auf.

Während bislang eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden musste, um verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie z.B. Tempo 30 anzuordnen, ist den Kommunen dies nun auch aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheitsvorsorge und aus städtebaulichen Gründen rechtssicher möglich.

Eine gute Übersicht über die neuen Möglichkeiten im Detail bietet diese Seite des baden-württembergischen Verkehrsministeriums: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-strassenverkehrs-ordnung-mehr-spielraeume-fuer-rad-und-busverkehr

Letzte Details wird die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur StVO ergeben, die jetzt erstellt wird.

Dr. Markus Büchler, MdL
12.7.24