Ein wichtiger Baustein unseres bereits 2021eingebrachten Radgesetzes war in Art. 6 und 7 die Verbesserung der schulischen Verkehrserziehung und das schulische Mobilitätsmanagement. Nun hat die Staatsregierung den Handlungsbedarf erkannt und einen Teilaspekt aus den Forderungen des grünen Radgesetzes umgesetzt: Ab sofort gibt es an bayerischen Grundschulen einen reformierten „Radlführerschein“.
Wir begrüßen, dass die Kinder in ihrer Fahrradausbildung nun durch die ganze Grundschulzeit begleitet werden. Ziel muss es sein, dass am Ende der vierten Klasse jedes Kind Fahrrad fahren kann. Die konsequente Verkehrsberuhigung rund um alle Schulen, die auch Teil unseres Radgesetzes war, steht hingegen noch aus.