Scan-Fahrzeuge zur Parkraumüberwachung: Potenziale nutzen, Kommunen entlasten!

Mit der jüngsten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die am 8. Mai den Bundesrat passiert hat, gibt es nun eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur Parkraumüberwachung.

Was in europäischen Metropolen wie Amsterdam seit über zehn Jahren zum Alltag gehört, kann nun auch bei uns Schule machen: Fahrzeuge, die im vorbeifahren Kennzeichen scannen und digital prüfen, ob ein Auto dort stehen darf oder nicht. 

Dass der Bund diese Rechtslücke beendet hat, ist ein wichtiger Schritt. Jetzt ist die Staatsregierung gefragt! Die Kommunen dürfen mit dieser Mammutaufgabe der Digitalisierung nicht allein gelassen werden. Wie der Thinktank Agora Verkehrswende in seinem neuen Leitfaden richtig betont, brauchen sie jetzt Unterstützung von den Bundesländern. Baden-Württemberg macht es vor und bündelt Wissen und Erfahrungen, startet Pilotversuche und hat schon früh im eigenen Landesmobilitätsgesetz die richtigen Weichen gesetzt. Bayern muss dringend nachlegen.

Die digital unterstützte Parkraumkontrolle nimmt den ohnehin überlasteten Ordnungsämtern die aufwändigen Kontrollen zu Fuß ab. Das entlastet die Verwaltung massiv. Das bestehende Personal wird nicht wegrationalisiert, sondern hat Zeit für die Aufgaben, die Maschinen nicht können, wie die Überwachung von Schulwegen, und sorgen so für noch mehr Verkehrssicherheit.