Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler warnen vor Finanzierungslücke bei Frauenhäusern für den Landkreis München
Das neue Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Meilenstein: Ab 2032 soll der Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt weiter gestärkt sein. Doch ein Rechtsanspruch ist nur dann etwas wert, wenn die Einrichtungen, die diesen Schutz jeden Tag gewährleisten, auch ausreichend finanziert sind, betonen die Abgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler. Genau hier droht aus ihrer Sicht eine gefährliche Finanzierungslücke.
Die Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben soll künftig auf Bundesmitteln basieren, die durch die Länder ergänzt werden. Für Bayern stehen im Jahr 2027 Bundesmittel in Höhe von rund 17 Millionen Euro zur Verfügung, im entsprechenden Einzelplan des bayerischen Haushalts sind derzeit nur 13,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Abgeordneten verweisen deshalb darauf, dass der Freistaat das Geld des Bundes keinesfalls zum Anlass nehmen darf, um sich einen schlanken Fuß zu machen und zu sparen. Köhler und Büchler fordern, dass die Bundesmittel vollständig für den Gewaltschutz weitergegeben werden und zugleich sichergestellt wird, dass die mit dem neuen Gesetz tatsächlich entstehenden Kosten verlässlich übernommen werden. Dafür müssen Finanzierungslücken zeitnah identifiziert und der Haushaltsansatz entsprechend angepasst werden.
„Wir können doch Frauen, die vor Gewalt fliehen, nicht auf der einen Seite einen Rechtsanspruch auf Schutz versprechen und auf der anderen Seite bei den Einrichtungen, die diesen Schutz leisten, Unsicherheit verbreiten. Unsere Frauenhäuser im Landkreis München sind schon heute völlig überlastet und arbeiten am Limit. Hier darf vom Freistaat keinesfalls gespart werden! Eigentlich bräuchten wir sogar dringend ein drittes Frauenhaus. Die Planungssicherheit werden wir bei den anstehenden Haushaltsberatungen einfordern“, so Claudia Köhler, haushaltspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag.
Auch der Sozialausschuss des Bayerischen Landtags hat einen zügigen Zeitplan für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes eingefordert. Für die Grünen gehört dazu zwingend, frühzeitig eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Denn schon heute ist der Bedarf an Schutzplätzen und professioneller Unterstützung hoch. Deshalb dürfen nicht nur die bestehenden Angebote abgesichert werden: Auch der dringend notwendige Ausbau der Hilfestrukturen muss finanziell ermöglicht werden.
„Wenn eine Frau den Mut fasst, sich aus einer gewalttätigen Situation zu lösen, muss sie darauf vertrauen können, dass sie und ihre Kinder einen sicheren Ort finden. Es darf nicht passieren, dass dieser Schutz daran scheitert, dass kein Platz frei ist. Genau deshalb muss das Gewalthilfegesetz mehr sein als ein Versprechen auf dem Papier: Wir müssen die Schutzstrukturen jetzt konsequent ausbauen, damit Hilfe dann da ist, wenn sie am dringendsten gebraucht wird“, betont Büchler.
Die Abgeordneten fordern den Freistaat daher auf, schnellstmöglich Planungssicherheit für die Frauenhäuser zu schaffen, die Bundesmittel vollumfänglich weiterzugeben und eine bedarfsgerechte Finanzierung einschließlich des notwendigen Ausbaus sicherzustellen. Denn ein Rechtsanspruch auf Schutz kann nur funktionieren, wenn auch die Strukturen vorhanden sind, die diesen Schutz gewährleisten.