Chancen-Aufenthaltsrecht zeigt im Landkreis München erfolgreiche Resonanz

Grüne Landtagsabgeordnete sehen das Gesetz als gelungene Asylreform

Vor gut einem Jahr wurde das neue Chancen-Aufenthaltsrecht umgesetzt. Damit wird Geduldeten ermöglicht, ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erwerben. Ein Paradigmenwechsel, für den gerade die Grünen lange gekämpft haben.

Die Grünen Landtagsabgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler haben nachgefragt, welche Auswirkungen das neue Recht im Landkreis München hat.

Im Landkreis München konnten bis 31.12.2023 insgesamt 262 Anträge zum Chancen-Aufenthaltsrecht positiv beschieden werden, wie das Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration mitteilt. 262 Menschen haben damit die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Erwerbstätigkeit ist eine der Voraussetzungen. Claudia Köhler, die sich ehrenamtlich im Asylhelferkreis Unterhaching seit 2015 für Arbeit für Geflüchtete engagiert, sieht das Gesetz als Erfolg: „Endlich! Das neue Gesetz ist nicht nur eine Chance für den Aufenthalt, sondern auch für unsere Wirtschaft. Die Menschen kommen aus frustrierenden Kettenduldungen mit Ungewissheit und drohender Abschiebung endlich in ein Aufenthaltsrecht, das ihnen Arbeit ermöglicht und Sicherheit gibt. Sie erhalten eine Perspektive und können sich endlich in unserer Gesellschaft angekommen und angenommen fühlen. So sieht funktionierende Integration aus! “

„Egal mit welchem Unternehmen im Landkreis wir sprechen, der Personalmangel ist immer Thema und für alle eine zentrale Herausforderung. Umso wichtiger ist, dass wir potenzielle Arbeitskräfte auch in Arbeit bringen. Das hilft beiden Seiten, die Unternehmen brauchen dringend Personal und Sicherheit der Weiterbeschäftigung und die Geflüchteten können auf eigenen finanziellen Füßen stehen, Steuern und Sozialbeiträge bezahlen.“ so Markus Büchler.

Claudia Köhler stimmt dem zu: „Das hilft der Wirtschaft, der Staatskasse und vor allem den Menschen, die ja zu uns kommen mit dem Ziel hier selbständig zu leben. Von der Kinderpflegerin über die Küchenkraft bis zu Kräften im Einzelhandel und Azubis: Oft haben die Menschen einen regelrechten Hürdenlauf mit einer kräftezehrenden und belastenden Zeit von Duldungen hinter sich, aber schon lange bewiesen, dass sie sich integrieren wollen. Es wurde höchste Zeit, dass die Asylpolitik sich hier ändert und die Zahlen im Landkreis München sprechen für sich.“

39 Anträge wurden laut Staatministerium auf Grund von vorliegenden strafrechtlichen Verurteilungen abgelehnt. Das Chancen-Aufenthaltsgesetz betrifft in Deutschland bereits gut integrierte Menschen, die seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.