Der Gehweg ist kein Parkplatz!

Systematisches Wegschauen bei Falschparkenden ist rechtswidrig

Öffentlicher Raum ist in unseren Städten ein knappes Gut. Kraftfahrzeuge nehmen einen großen Teil der Fläche ein und das nicht nur auf der Fahrbahn, wo sie hingehören. Denn oft sind es Falschparkende auf den Gehwegen, die Fußgänger*innen ein Durchkommen erschweren.

Gefährlich wird es für Verkehrsteilnehmer*innen zu Fuß vor allem in Kreuzungsbereichen, die durch Autos unzulässig zugestellt werden und somit beim Überqueren der Straße keine freie Sicht mehr gegeben ist. Außerdem sind Menschen mit Kinderwägen, ältere Personen mit Rollator oder mobilitätseingeschränkte Menschen, beispielsweise in Rollstühlen, von Gehwegparkenden besonders stark betroffen. Dabei ist das Recht auf Mobilität eine Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine Fortbewegung mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherstellen soll.

Gehwegparken ist verboten und gehört geahndet, die Straßenverkehrsordnung regelt ganz klar wo Parken erlaubt ist und wo nicht. Nichtsdestotrotz dulden viele Städte die eingeschränkte Nutzbarkeit von Gehwegen mit Verweis auf den „Parkdruck“, also unzureichend vorhandene Parkplätze und den daraus entstehenden Verkehr durch suchende PKW, wie der Verein FUSS e.V. dargestellt hat.

Manche Kommunen weisen offenbar die zuständigen Ordnungsämter an illegales Falschparken auf Gehsteigen nicht zu verfolgen, solange noch ein Rest zum Gehen bleibt. Diese kommunalen Dienstanweisungen sind rechtswidrig, denn das Verfassungsprinzip des Gesetzesvorrangs wird gebrochen. Das Bundesrecht, das durch hohe Sanktionen für Gehwegparkende eigentlich die gesellschaftliche Unerwünschtheit deutlich macht, wird ausgehebelt.

Was muss geschehen?

Die beschriebenen Dienstanweisungen der Städte müssen sofort unterbunden werden. Außerdem müssen die Kommunen mit genügend qualifiziertem Personal ausgestattet werden, um die Falschparkenden erfassen und sanktionieren zu können. Wo dies noch nicht erfolgt ist, sollten Kommunen die Parkraumüberwachung starten oder die kommunale Verkehrsüberwachung beauftragen. In einem nächsten Schritt muss den Kommunen außerdem das Recht zugestanden werden Gehwegparkende abzuschleppen, was bisher noch Aufgabe der Polizei ist.

Um unsere Straßen gemäß geltender Gesetze aufzuteilen und das Auto nicht länger zu übervorteilen, ist es nötig Falschparkende konsequent zu erfassen und zu ahnden.