Falschparken und Verwaltungsgerichtsurteil 3. November 202214. Februar 2023 Pressemitteilung von Dr. Markus Büchler, MdL zum Umgang mit Falschparkenden in Bayern anlässlich des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach. Das Urteil gab zwei Klagen gegen die Verwarnung durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht statt, nachdem die Kläger falschparkende Fahrzeuge zusammen mit angefertigten Fotoaufnahmen bei der Polizei angezeigt hatten. „Das Urteil des Verwaltungsgericht ist eine Watschn für die CSU, die hier bislang untätig blieb. Falschparken ist unsozial und gefährdet Menschen. Eine Ahndung regelwidrigen Verhaltens muss unkompliziert und der Hinweis an die Polizei effektiv sein. Freie Wege und Sichtbeziehungen für die am wenigstens geschützten Verkehrsteilnehmer*innen – insbesondere Kinder – können Unfälle mit Verletzten vermeiden. Sie machen auch selbständige Mobilität für Menschen mit Gehhilfen und Rollstuhl erst möglich.“ Dr. Markus Büchler, MdL zur aktuellen Gerichtsverhandlung zweier Fälle aus München Zurecht wundern sich Menschen in Bayerns Städten und Gemeinden, dass eine gesetzwidrige Behinderung oder gar Gefährdung oft folgenlos geduldet wird. Mit einer schriftlichen Anfrage hatte sich Dr. Markus Büchler, MdL unter anderem beim Innenministerium erkundigt, wie die Polizei mit blockierten Geh- und Radwegen umgeht: Antwort vom 6. Mai 2022 auf SAN: Meldung und Ahndung von Parkverstößen, Drucksache 18/19920 Hiernach erachtete die Staatsregierung sowohl die Kapazitäten der Exekutive als auch die Meldemöglichkeiten als ausreichend und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. In Anbetracht der folgenlosen Ordnungswidrigkeiten auf der Straße und der resultierenden Konflikte wird damit eine hoheitliche Aufgabe quasi auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Wie es besser geht, zeigen andere Bundesländer: Baden-Württemberg hat hierzu den sogenannten Falschparkerlass eingeführt, durch den ein Nicht-Einschreiten der Ordnungskräfte begründet werden muss und die erhöhten Bußgelder der StVO zum Tragen kommen. Städte in Nordrhein-Westfalen haben eine vereinfachte Onlinemeldung dieser Verkehrsbehinderungen eingeführt wie in Düsseldorf und seit kurzem auch in Dortmund.