Fußverkehrsbeauftrage für Bayern

Fußverkehr ist Basismobiliät und ein wesentlicher Bestandteil der Nahmobilität der Menschen in
ihrem Viertel. Darüber hinaus ist eine gute und sichere Fußverkehrsinfrastruktur für Menschen mit
Behinderungen, Senior*innen und Kinder unerlässlich.


Nach der Corona-Pandemie hat sich der Alltag vieler Menschen spürbar verändert: Home-
Office ist selbstverständlicher Teil des Arbeitslebens geworden. Dies führt auch zu anderem
Mobilitätsverhalten: Die Menschen gehen mehr zu Fuß, um ihre täglichen Alltagsgeschäfte zu
erledigen. Dies hat z.B. kürzlich die neuen Zahlen der SrV-Studie für München ergeben: die Umsetzung der „Stadt der kurzen Wege“ und damit eine Erreichbarkeit der wichtigen Ziele des täglichen Bedarfs im näheren Umkreis, wird immer wichtiger.


Für die Verbesserung des Fußverkehrs sind gerade kleinere Kommunen darauf angewiesen,
leichten Zugang zu erhalten zu Möglichkeiten der Verbesserung und Förderung des Fußverkehrs.
Sie benötigen Information und Beratung zu allen Fußverkehrsthemen, „Best-Practice“-Beispielen
und zu Fördermöglichkeiten. Hierfür ist die Schaffung von Vernetzungs- und Beratungsstellen
durch Fachleute auf freistaatlicher Ebene notwendig.


Wie in der Nationalen Fußverkehrsstrategie vorgeschlagen, fordern wir Landtagsgrüne in einem Antrag auch in Bayern Fußverkehrsbeauftragte als direkte Ansprechpersonen für den Fußverkehr einzuführen. Sie
sollen zu Fußverkehrsthemen sensibilisieren und aufklären, sowohl innerhalb der Verwaltung als
auch nach außen gegenüber Städten, Gemeinden, Landkreisen sowie der AGFK Bayern e.V., die
auch satzungsgemäß für Fußverkehr mit zuständig ist.


Sie stellen sicher, dass wichtige Informationen rund um die Fußverkehrsförderung bei den
Kreisen und Kommunen im Land ankommen – denn nur, wenn die Kommunen über die
Möglichkeiten Bescheid wissen und sich informieren können, können sie die Fußverkehrs-
Infrastruktur an das neue, veränderte Verhalten der Menschen anpassen und die Bedingungen
für den Fußverkehr nachhaltig verbessern.