Geschwindigkeitskontrollen schützen Menschen 24. Januar 202531. Januar 2025 Eine der Hauptunfallursachen ist überhöhte Geschwindigkeit. Damit die geltenden Regeln eingehalten werden, sind regelmäßige Kontrollen leider unausweichlich. Neben mobilen Kontrollen durch die Verkehrspolizei wurde zum 1. Mai 2020 mit Landtagsbeschluss der Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen durch Gemeinden, Zweckverbände und gemeinsame Kommunalunternehmen innerorts in Bayern flexibilisiert. Obwohl das kaum nachvollziehbare Verbot nun seit viereinhalb Jahren aufgehoben wird, wird davon in Bayern noch wenig Gebrauch gemacht. Anlässlich der Meldung, dass in Kirchseeon bei München eine fest installierter Geschwindigkeitsmessanlage bei 34.000 Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem Jahr über eine Million Euro für die Gemeindekasse gebracht hat, berichtet die Tagesschau dazu am 23. Januar 2025: „Während es in Baden-Württemberg über 1.000 solche Dauer-Blitzer gibt und in Nordrhein-Westfalen fast genauso viele, sind es im Freistaat nur einige Dutzend. „Das Innenministerium hat die neue Rechtslage seither nur zurückhaltend kommuniziert. Bis heute wissen viele der Zuständigen in den Kommunen deshalb nicht, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Bayern tut deshalb an dieser Stelle weniger für die Verkehrssicherheit als das grün regierte Baden-Württemberg.“ (Dr. Markus Büchler, tagesschau vom 23. Januar 2025.) Unsere Abfragen Geschwindigkeitsmessung und -kontrolle in Bayern am 16. 6. 2021, Drucksache Nr. 19/4310 vom 02. 12. 2024 sowie Durchfahrtverbots- und Geschwindigkeitskontrollen Drucksache Nr. 19/4310 vom 2. 12. 2024 haben gezeigt, dass es noch kaum stationäre Blitzer in Bayern gibt. Das Ministerium sollte die geänderte Rechtslage aktiver an die Kommunen kommunizieren. Nur so können die Kommunen von der Freiheit diese effektive Methode für ruhigeren und sichereren innerörtlichen Verkehr aktiv nutzen. Auch der Bayerische Rundfunk hat das Thema in der Sendung „quer“ vom 30. Januar 2025 aufgegriffen. Hier nachzusehen mit Statement von Dr. Markus Büchler ab Minute fünf.