Gewalthilfegesetz soll Schutz für Frauen stärken, aber kein Grund zur Entwarnung für den Landkreis München

Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler begrüßen erhöhte Haushaltsmittel für 2027, fordern aber substanziellen Ausbau des Gewaltschutzes für Frauen und einen Landesaktionsplan

Letzter Zufluchtsort Frauenhaus: Frauen, die häusliche Gewalt erleben, bleibt als Ausweg oft nur das Frauenhaus, doch die Plätze reichen angesichts steigender Gewalt vielerorts nicht. Die Schutzhäuser arbeiten dauerhaft am finanziellen Limit, die Kommunen müssen die Finanzierung oft zusätzlich absichern. Umso wichtiger sind verlässliche Finanzierung, ausreichende Kapazitäten und vor allem wirksame Prävention vor Gewalt an Frauen.

Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, für das Jahr 2027 insgesamt 67 Millionen Euro zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes bereitzustellen. Köhler und Dr. Büchler begrüßen den deutlichen Anstieg der Mittel gegenüber den ursprünglich vorgesehenen knapp 30 Millionen Euro. „Endlich kommt Bewegung in die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Für die Träger vor Ort ist Planungssicherheit überfällig. Die 67 Millionen Euro für 2027 sind ein wichtiger Schritt“, so Claudia Köhler, haushaltspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag.

Dr. Markus Büchler kritisiert jedoch die nicht adressierte Bedarfslücke: „Schon für den Erhalt des bestehenden Systems werden, laut der Freien Wohlfahrtspflege, rund 65 Millionen Euro benötigt. Für echten Ausbau des Gewaltschutzes bleibt kaum Spielraum. Gleichzeitig steigen die Zahlen häuslicher und sexualisierter Gewalt. Das System läuft vielerorts am Limit, wir sehen den großen Bedarf auch im Landkreis München.“ 

Köhler bekräftigt: „Es reicht nicht, den Status quo zu verwalten – wir müssen den Gewaltschutz endlich substanziell stärken. Deshalb: Wir fordern einen klaren bayerischen Landesaktionsplan, der Frauen und Mädchen wirksam schützt und auch neue Formen wie digitale Gewalt berücksichtigt.

Kritisch bewerten die Landtagsabgeordneten zudem, dass sich die künftigen Förderrichtlinien an den bisherigen Richtlinien des Frauenhilfesystems orientieren sollen: Diese decken weder Gewaltprävention insgesamt noch den steigenden Aufwand im Bereich digitaler Gewalt ab. Das Gewalthilfegesetz muss im Sinne der Istanbul-Konvention einen umfassenden Gewaltbegriff zugrunde legen, und das muss sich in der ausführenden Verordnung widerspiegeln.

Hintergrund

Die Mittel von 67 Millionen Euro der Staatsregierung sollen dem Erhalt und Ausbau des bestehenden Hilfesystems dienen, darunter 46 Frauenhäuser, 48 Fachberatungsstellen, 31 Interventionsstellen sowie 26 Second-Stage-Projekte. Darüber hinaus soll das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Die grüne Fraktion hatte mit einem Beschluss im Sozialausschuss (Grüner Dringlichkeitsantrag) wesentlich dazu beigetragen, dass nun Tempo in die Umsetzung gekommen ist.