Grüne bringen Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung in den Landtag ein
„Unsere Ehrenamtlichen leisten tagtäglich Großartiges – im Landkreis München genauso wie in ganz Bayern“, betonen die Landtagsabgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler. „Ob bei Hochwasser, Schneechaos oder schweren Unfällen: Ohne das Engagement von Freiwilligen in Wasserwacht oder Rettungsdiensten wäre ein funktionierender Bevölkerungsschutz nicht möglich. Es ist höchste Zeit, sie mit Feuerwehr und THW gleichzustellen!“
Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes die rechtliche Gleichstellung aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Während Feuerwehr und THW bereits einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung für Aus- und Fortbildungen haben, müssen viele Ehrenamtliche – etwa in Wasserwacht, Bergwacht oder dem Sanitätsdienst – dafür weiterhin Urlaub nehmen oder Verdienstausfälle hinnehmen.
„Gerade im Landkreis München ist das Ehrenamt eine tragende Säule der Sicherheit“, sagt Markus Büchler. „Ob bei der Sicherheit an Gewässern von Unterhaching bis zum Lohhof oder bei Unfällen auf der A99 – unsere Ehrenamtlichen stehen immer bereit. Sie verdienen nicht nur Respekt, sondern auch gleiche Rechte.“
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem klare Regelungen für Freistellung und Entschädigung bei Einsätzen vor. Dazu gehören auch der einheitliche Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung für alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte bei Aus- und Fortbildungen sowie eine faire Entschädigung für selbstständige Ehrenamtliche bei Verdienstausfall.
Claudia Köhler ergänzt: „Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit und es sichert Vorsorge für uns alle. Ehrenamt darf nicht davon abhängen, in welcher Organisation man tätig ist. Wir setzen uns dafür ein, dass unser Katastrophenschutz im Landkreis und in ganz Bayern zukunftsfest, gerecht und verlässlich bleibt.“