Blockiert: Kommunen dürfen Parkgebühren nicht frei wählen

Parkscheinautomat vor parkenden Autos

Parkraummanagement – die Bewirtschaftung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum – ist für Kommunen eine wichtige Stellschraube für die Gestaltung des Verkehrsraums. Damit Besuche und Erledigungen im Ortskern mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Fahrrad oder gar zu Fuß gemacht werden, ist die Bepreisung von wertvollem, innerörtlichem Raum ein sinnvoller Weg. So werden die Stadtgebiete auch für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, sowie den notwendigen Lieferverkehr besser erreichbar. Zudem kann dadurch der Parksuchverkehr für Anwohnerinnen und Anwohner reduziert werden.

Parkraummanagement leistet einen Beitrag zur Luftreinhaltung und sorgt für mehr Lebensqualität in unseren Städten. Hierbei schaffen Parkgebühren den ausgleichenden Anreiz.

Dies funktioniert aber nur, wenn die Preissteigerungen des öffentlichen Verkehrs bei den Parkgebühren nachvollzogen werden. Schon momentan kostet eine Hin- und Rückfahrt im ÖPNV etwa zwischen 3,60 Euro und 6,80 Euro. Die aktuelle Fassung von § 10 Zuständigkeitsverordnung lautet: „Die örtlichen und die unteren Straßenverkehrsbehörden können in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Beachtung nachfolgender Höchstsätze Gebührenordnungen für das Parken nach § 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz erlassen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 Euro, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 Euro je angefangener halber Stunde betragen.“

Viele Städte agieren bereits jetzt an diesem Parkgebührenhöchstsatz, können aber nicht darüber gehen. Dadurch sind die Kommunen bei ihrem Parkraummanagement eingeengt. Um den Parkgebührenhöchstsatz nicht immer wieder in der Zuständigkeitsverordnung anpassen zu müssen, sollte aus grüner Sicht auf ihn verzichtet werden. Die Kommunen beschließen Parkgebühren per Satzung. Dass die Kommunalparlamente die Parkgebühren gegenüber der Öffentlichkeit verantworten müssen, gewährleistet angemessene Parkgebühren.

Leider wurde unser Antrag auf dieses wichtige Ansinnen im federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport und in der folgenden Plenarsitzung (bei Zustimmung von Grünen, SPD und FDP) von den Regierungsfraktionen am 26. Januar 2022 erneut abgelehnt und den Gemeinden der verantwortungsvolle Umgang mit dem wertvollen Stadtraum abgesprochen.