Luftqualitätsvorgaben zwingen München zum Dieselfahrverbot 25. Januar 202314. Februar 2023 Antwort auf Dringlichkeitsantrag – Rede im Bayerischen Landtag vom 25. Januar 2023 Die Landeshauptstadt München musste Fahrverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge verhängen, da die seit 2010 nach EU-Vorgaben in Deutschland geltenden Grenzwerte von Stickoxiden dort an offiziellen Messstellen überschritten wurden. Bis Sommer 2021 war die Staatsregierung zur Einhaltung der EU-Vorgaben mittels Luftreinhalteplänen zuständig, hat jedoch versagt, die Luft sauber zu bekommen. Daraufhin hat sie die Zuständigkeit den Kommunen übertragen, die mehr als 100.000 Einwohnener*innen haben. Diese Zuständigkeit trifft nun auch auf München zu, das rechtlich keine relevante und kurzfristig wirksame Handhabe hat, außer Dieselfahrbeschränkungen einzuführen. Die CSU-geführte Landesregierung hat also versagt Bürger*innen und Umwelt vor den schädlichen Abgasen zu schützen und hat dann die unliebsame Aufgabe an den grün-rot geführten Stadtrat abgeschoben. Diesen nun zu beschuldigen ist feige, verlogen und schamlos. Dr. Markus Büchler, MdL Die Luftqualität hat sich zwar in den letzten Jahren durch regulative Vorgaben und technische Entwicklungen verbessert, das sei jedoch noch kein Grund zum aufatmen konstatiert das Umweltbundesamt. Denn die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt die bislang geltenden Grenzwerte für Stickoxid vom aktuell geltenden Höchstwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel auf 10 Mikrogramm zu reduzieren. „Keine Dieselfahrverbote in Bayern – Antwortrede im Bayerischen Landtag“ von YouTube anzeigen Click here to display content from YouTube. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen Dr. Markus Büchler, MdL im Landtagsplenum am 25. Januar 2023 Für den täglichen Pendel- und Binnenverkehr im Bereich des mittleren Rings gibt es zahlreiche Ausnahmen für Handwerk, Lieferdienste, Einsatzkräfte, Pflegedienste, Anwohner*innen, Menschen mit Behinderungen oder sozialer Härte sowie neuere Diesel Euro 6/VI und Fahrzeuge mit entsprechender Hardwarenachrüstung. Das übrige Fahrverbot für Dieselfahrzeuge Euro 5/V und schlechter wird in drei Zeitstufen eingeführt, wobei die jeweils nächste Stufe nur dann in Kraft tritt, wenn bis dahin der Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert in München nicht an allen Streckenabschnitten eingehalten wird.