Wie aus einer Schriftlichen Anfrage (SAN) von Dr. Markus Büchler, MdL, hervorgeht, rechnet der Freistaat für die Zukunft mit massiven Kostensteigerungen im SPNV und hat gemeinsam mit zahlreichen Eisenbahnunternehmen und dem Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) gegen die Neugestaltung der Trassenpreise Klage erhoben.
Dr. Markus Büchler, MdL, dazu: „Bis Ende 2027 kann Bayern den Nahverkehr auf der Schiene aufrecht erhalten (*). Für einen Ausbau reicht das Geld nicht. Der Bund muss schnell Mittel für den Schienenpersonennahverkehr der Länder erhöhen, sonst muss auch Bayern ab 2028 den Bahnverkehr einschränken, obwohl immer mehr Fahrgäste mit der Bahn fahren! Das wäre eine Desaster für Bayern, das nur die Merz-Regierung abwenden kann!“
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. März 2026 entschieden, dass die im nationalen Recht verankerte Trassenpreisbremse des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) unionsrechtswidrig ist. Nun kommen auf die Länder, die für den SPNV zuständig sind, massive Kostenerhöhungen zu: Die Finanzierung muss wieder auf die Füße gestellt werden. Hier ist der Bund gefragt.
(*) Dies erklärte das bayerische Verkehrsministerium im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags am 13.10.26.