Neue Regelungen der StVO anschieben statt ausbremsen!

Landtags-Grüne fordern das Innenministerium auf, das längst überfällige Innenministerielle Schreiben zur StVO-Novelle umgehend zu veröffentlichen

Die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll Städten und Gemeinden ermöglichen, schneller und einfacher Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit umzusetzen. Mehr Zebrastreifen, mehr Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen und weitere Neuerungen sind längst gültig. Doch in Bayern herrscht Unsicherheit: Das Innenministerium zögert das angekündigte Schreiben hinaus, das den Straßenverkehrsbehörden Hinweise zur Anwendung im Detail geben soll.

Kommunen können die reformierte StVO grundsätzlich sofort anwenden. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen machen es längst vor und unterstützen aktiv ihre Kommunen bei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. So könnten auch in Bayern ÖPNV-Beschleunigung, Umwelt-, Klima-, aber auch Gesundheitsschutz gestärkt und städtebaulichen Entwicklung verbessert werden.

Doch ohne Rückhalt des Ministeriums fürchten viele bayerische Straßenverkehrsbehörden Konflikte mit der Staatsregierung und zögern. So werden wichtige Maßnahmen zur Sicherheit, zu Gesundheit und Mobilität unnötig ausgebremst. Dabei könnten die neuen Regelungen dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, den ÖPNV zu beschleunigen und die Lebensqualität in Ort und Stadtteilen zu verbessern.

Dr. Markus Büchler, MdL und Sprecher für Mobilität der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag sagt: „Die Staatsregierung verschleppt die Umsetzung der neuen Möglichkeiten und gefährdet damit Menschen — insbesondere Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen. Während jedes Jahr rund 500 Menschen auf Bayerns Straßen sterben und über 60.000 verletzt werden, hat das Innenministerium keine Eile, sichere Lösungen wie Tempo 30 oder Zebrastreifen anzuordnen und damit dem selbstgesteckten Ziel der ‚Vision Zero‘ näher zu kommen. Das ist verantwortungslos.“

Dr. Markus Büchler, MdL, hat mit den Landtags-Grünen beantragt, das Innenministerium zu verpflichten, das angekündigte Schreiben endlich zu veröffentlichen (Drucksache Nr. 19/8900 vom 13.11.2025). Der Antrag wurde im Verkehrsausschuss am 2.12.2025 von den Regierungskoalitionären von CSU und Freien Wählern mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt.

Bereits in einer Anfrage zum Plenum (AzP) hatte Büchler eine unbefriedigende Antwort aus dem Ministerium erhalten.