Das neue Straßenverkehrsgesetz, die StVO und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften haben jetzt den Bundestag und den Bundesrat passiert. Nun können die Kommunen einfacher Tempo-30-Zonen einführen oder Bewohner-Parkzonen und Bus- oder Fahrradspuren ausweisen. Das Gesetz ist aber kein Freibrief für die Kommunen. Was künftig geht und was nicht, erläutert Dr. Markus Büchler, MdL.
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