Verkehrsberuhigung: CSU muss endlich den Weg frei machen!

Unzählige Kommunen wollen Verkehrsberuhigung. Innerorts auf ihren Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen. Aus Sorge um die Sicherheit ihrer Kinder, ihrer älteren Angehörigen.

Der Bundesgesetzgeber hat nun mit einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) neue Möglichkeiten für die Gemeinden und Städte geschaffen. Aber die bayerische Staatsregierung bremst sie aus. Zahlreiche Vorhaben werden von den Straßenverkehrsbehörden auf Eis gelegt, weil das Innenministerium angekündigt hat, die Vorgaben des Bundes zu „präzisieren“, also mutmaßlich zu beschneiden. Mit einem „Innenministeriellen Schreiben“ (IMS) solle das passieren, irgendwann.

Bis dahin bleiben gefährliche Stellen gefährlich, bleiben Menschen gefährdet, fehlen weiterhin Tempo-30-Schilder und Zebrastreifen.

Auf Nachfrage antwortet die Staatsregierung nun, die Straßenverkehrsbehörden könnten ja schon das neue Bundesrecht anwenden! Juristisch ist das freilich richtig. Faktisch halte ich diese Aussage für zynisch. Denn in der Verwaltungspraxis trauen sich die allermeisten Straßenverkehrsbehörden, beziehungsweise ihre Beamt*innen, ohne das zu unbestimmter Zeit angekündigte IMS nicht zu handeln. Um keinen Fehler zu machen. So bleibt die Anwendung geltendes Bundesrechts in Bayern de facto ausgesetzt.

Die CSU gewährt so weiterhin freie Fahrt für schnelle Autos, auf Kosten der Sicherheit der Kinder, der Senior*innen, auf Kosten der Lebensqualität aller Menschen entlang der vielbefahrenen Durchgangsstraßen in bayerischen Gemeinden und Städten.

Ich frage mich, wer die Verantwortung übernimmt, wenn wieder etwas Schlimmes passiert — was wir alle nicht wollen — an einer Stelle, an der eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme mangels IMS der Umsetzung harrt? Die Straßenverkehrsbehörde? Der Innenminister? Die CSU?

Geschätzter Herr Staatsminister Joachim Herrmann, bitte veranlassen Sie unverzüglich, dass Straßenverkehrsbehörden an dieser Stelle auch in der realen Verwaltungspraxis handlungsfähig sind. Am besten mit umfangreicher Unterstützung der Kommunen, die Maßnahmen zum Schutze der sogenannten „schwächeren“ Verkehrsteilnehmenden im Sinne der StVO-Reform umsetzen möchten.