Wer bestellt, muss auch bezahlen! CSU und Freie Wähler lassen Landkreis München im Stich

Pressemitteilung vom 12.08.2024

15 Millionen an zusätzlichen Kosten im Landkreis München für Aufgaben der Staatsregierung – Abgeordnete Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler fordern: Staatsregierung muss Landkreis dafür entschädigen, dass Freistaat zu wenig staatliches Personal im Landratsamt beschäftigt

„Unser Landkreis muss staatliche Aufgaben erfüllen und gibt dafür zusätzlich aktuell 15 Millionen Euro aus. Eigentlich müsste die CSU/Freie Wähler-Staatsregierung das Geld für die Erledigung dieser Aufgaben ans Landratsamt überweisen oder einfach die nötigen Stellen schaffen – tut sie aber nicht. Deshalb kann auch kein zusätzliches Personal eingestellt werden. Das bedeutet, dass unsere eigentlichen Aufgaben immer öfter liegen bleiben. Dabei muss doch eigentlich auch hier gelten: Wer bestellt, muss auch bezahlen“, kritisiert Dr. Markus Büchler.

Die 71 bayerischen Landratsämter als Verwaltungsbehörden der Landkreise haben eine Doppelfunktion: Sie sind einerseits kommunalen Gebietskörperschaften, verwalten sich hier zum Teil selbst und erfüllen eigene Aufgaben mit eigenem kommunalem Personal. Daneben erfüllen die Landratsämter aber auch staatliche Aufgaben und sind zum Beispiel wie im Falle des Landkreises München die Untere Naturschutzbehörde oder das staatliche Gesundheitsamt.

Allerdings: In den staatlichen Landratsämtern fehlt es an Personal des Freistaats, um oben beschriebene Aufgaben zu erfüllen. Und das kostet sowohl die Landkreise als auch die Städte und Gemeinden viel Geld. Denn die Landkreise springen mit kommunalem Personal ein, um diesen Mangel an staatlichem Personal auszugleichen. Jeder bayerische Landkreis gibt dafür im Schnitt 4,7 Millionen Euro im Jahr aus der eigenen Tasche aus (laut Landkreistag). Dieses Geld fehlt den Landkreisen wiederum für eigene kommunale Aufgaben. Hinzu kommt, dass auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zahlen müssen. Denn die gestiegenen Personalausgaben finanzieren die Landkreise auch aus der Kreisumlage, welche die ca. 2.000 kreisangehörigen Gemeinden an ihren Landkreis abführen müssen und aus denen sich die Landkreise wesentlich finanzieren. Das verschärft die eh schon angespannte Finanzlage vieler Kommunen, die immer häufiger bei eigenen kommunalen Leistungen und Aufgaben den Rotstift ansetzen müssen.

Die Antwort auf eine Grüne Anfrage (s.u.) zeigt Zahlen zur Entwicklung der Kreisumlage. Die Kreisumlage ist von 2023 auf 2024 von durchschnittlich 46 % auf 47,5% pro Landkreis gestiegen. Die kreisangehörigen Gemeinden müssen den Landkreisen also mehr Geld für deren Arbeit zahlen.

Köhler und Büchler: „Was wir hier sehen, ist ein Skandal. Für den Landkreis München fehlen ca. 100 Stellen! Die Zeche für den Mangel an staatlichem Personal zahlen die Landkreise und Kommunen. Die Staatsregierung muss jetzt endlich Verantwortung übernehmen und aktiv werden. Wie so oft zeigen Ministerpräsident Söder und Co. — auch wenn´s um ausreichend Geld für unsere Kommunen geht — mit dem Finger auf Berlin. Wie so oft ist das aber nicht viel mehr als ein dreistes Ablenkungsmanöver. Die Bayerische Staatsregierung ist per Gesetz für die finanzielle Ausstattung der Kommunen im Freistaat zuständig. Ich hoffe sehr, dass CSU und Freie Wähler endlich an all die Mitarbeitenden in den Landratsämtern denken, die nicht mehr wissen, wie sie mit der zusätzlichen Arbeitsbelastung fertig werden sollen und an unsere Landrätinnen und Landräte sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Die sind es nämlich, die ihren Leuten klar machen müssen, dass die Gemeindekasse wegen Söders Desinteresse deutlich klammer ist als sie sein müsste!“

Köhler und Büchler fordern deshalb: Der Freistaat Bayern soll den Landkreisen die entstandenen Kosten ausgleichen. Dazu soll zunächst ein Konzept vorlegt werden, wie die Zusatzbelastung für die Landkreise, die ihnen durch den Mangel an staatlichem Personal in den Landratsämtern entsteht, im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 2025 ausgeglichen werden kann. 

Link: Anfrage der Grünen zur Kommunalen Kostenunterdeckung