Die lange von CSU- und FDP-Ministern aufgeschobene Instandhaltung der Verkehrsinfrastrukturen, sowie die Ertüchtigung systemkritischer Bauwerke muss nun rasch erfolgen. Aber das geplante Infrastruktur‑Zukunftsgesetz ist keine echte Zukunft, sondern ein Relikt veralteter Verkehrspolitik, das vor Ort mehr Schaden anrichtet als Nutzen stiftet.
- Realkompensation vor Ort ist unverzichtbar. Der Flächen‑ und Ressourcenverbrauch muss unmittelbar den betroffenen Naturlandschaften und den Menschen vor Ort ausgeglichen werden – eine finanzielle Ersatzzahlung als „Kompensation“ ist weder ökologisch noch sozial gerecht.
- Einseitiger Fokus auf Straßenbau ist kontraproduktiv. Das Gesetz setzt weiterhin ausschließlich auf den Ausbau von Straßen und verkennt damit die Notwendigkeit einer integrierten Mobilitätswende (Schienen, Nahverkehr, Rad‑ und Fußwege). Ohne entsprechenden Mittelaufwuchs für die Realisierung von Bahnprojekten, bliebe jegliche Planungsbeschleunigung auf der Strecke.
- Bürokratie ist Qualitäts‑, nicht Mengenproblem. Klarere Vorgaben und transparente Verfahren beschleunigen die Planung – das ist effektiver als eine generelle Abschaffung von Prüfungs- und Verwaltungsvorgängen.
- Verbandsklagerecht bleibt selten genutzt und ist kein Hindernis. Es gibt keinen nachweisbaren Fall, in dem ein Infrastrukturprojekt durch ein Verbandsklage signifikant verzögert wurde. Frühzeitige Interessenabstimmung liefert bessere, tragfähige Lösungen.
- Bundeszentrierte Zuständigkeit untergräbt kommunale Mitwirkung. Die Konzentration der Entscheidungsbefugnisse beim Bund und die Abschaffung regionaler Rechtsinstanzen (nur noch das Bundesverwaltungsgericht) führen zu Überlastung und schmälern die Beteiligungsrechte von Kommunen und Ländern.
Das selbsternannte Infrastruktur‑Zukunftsgesetz liefert weder schnellere Verfahren noch echte Beteiligung. Stattdessen werden Mitbestimmungsrechte beschnitten, alte verstaubte Verkehrsstrategien verfestigt und die Chance auf eine zeitgemäße, nachhaltige Infrastrukturpolitik verpasst. Die Grünen fordern daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes – mit wirklicher Realkompensation, einem ausgewogenen Mobilitätsmix, klaren administrativen Standards und einer Beteiligung der betroffenen Menschen und Umweltschutzinteressen. Es bleiben Klagerisiken und verbindliche Ziele zu Klimawirkung und Finanzierung fehlen.
Echter Erhalt von Verkehrswegen und Natur vor Ort statt Planieren aller Umweltbelange von Bundesebene