Das „Job-Rad“ möglich machen 24. Oktober 201914. Februar 2023 Grüner Gesetzentwurf zur Änderung des bayerischen Besoldungsgesetzes In zweiter Lesung hat der Bayerische Landtag diese Woche den Gesetzentwurf der grünen Fraktion zur Änderung des Besoldungsgesetzes beraten. Ziel ist es, das „Job-Fahrrad“ auch für bayerische Beamt*innen und Richter*innen möglich machen. Arbeitgeber*innen in der freien Wirtschaft können heute schon ihren Mitarbeiter*innen ein steuerbegünstigtes Leasingmodell für ein „Job-Rad“ zur Verfügung stellen. Der Freistaat und die Kommunen können das als Arbeitgeber nicht, weil die Gesetzeslage es nicht zulässt. „Jobräder auch für Bayerns Staatsbedienstete“ von YouTube anzeigen Click here to display content from YouTube. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen Rede zur 30. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 23. Oktober 2019. Markus Büchler, Sprecher für Mobilität, sagt in seinem Redebeitrag dazu: „Es geht darum, dass wir als Freistaat Bayern mit unseren Kommunen Vorbild sind. Wir wollen attraktive Arbeitgeber sein und einen Beitrag zur Verkehrswende in Bayern leisten.“ Das Interesse ist allerdings groß: die Kommunen Augsburg und Erlangen wollten das Modell für das Fahrrad-Leasing schon starten, sind aber an den rechtlichen Voraussetzungen gescheitert. Auch die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (AGFK) fordert eine Gesetzesänderung an dieser Stelle. Ein Blick ins Nachbarland Baden-Württemberg zeigt: es geht! Hier gibt es schon ein Vorbild; Bayern muss es nur noch übernehmen. Wir wollen Fahrradfahren einfach, bequem und attraktiv machen: dazu ist das „Job-Rad“ ein Baustein. Markus Büchler: „Das Fahrrad ist ein Schlüssel zur Verkehrswende. Insbesondere mit den E-Bikes und Pedelecs bietet sich die Möglichkeit, das Fahrrad auch für längere Strecken auch im hügeligen Gelände und auf dem Land im Alltag zu nutzen. Stellen wir diese Möglichkeit für unsere Beamt*innen, für unsere Richter*innen zur Verfügung. Wir müssen irgendwo anfangen, wenn wir dem Ziel von zwanzig Prozent Radverkehrsanteil in Bayern näherkommen und Bayern zum Radland machen wollen, wie es die Staatsregierung vorgegeben hat.“