Verkehrsberuhigung statt Ortsumfahrung

Ortstermin in Ichenhausen

Ichenhausen liegt in Schwaben im Landkreis Günzenhausen. Ichenhausen ist überall! Fast überall. Denn Ichenhausen soll, wie Hunderte andere Orte in Bayern eine Ortsumfahrung bekommen, wenn es nach der Bayerischen Staatsregierung und ihren Staatlichen Bauämtern geht.

Am Beispiel Ichenhausen an der B16 kann man exemplarisch erkennen, wie wenig gewinnbringend diese aus der Zeit gefallenen Straßenneubauten sind. Das wurde bei einer Veranstaltung der Grünen im Kreisverband Günzburg am 12.7.21 mit Dr. Markus Büchler, MdL, Max Deisenhofer, MdL, und Bauernverbandsobmann Stephan Bissinger in Ichenhausen deutlich.

„100 Millionen Euro sind die geschätzten Kosten für eine zehn Kilometer lange Neubautrasse. Sie würde samt Ausgleichsflächen über 100 Hektar urbarste Ackerflächen vernichten beziehungsweise aus der landwirtschaftlichen Nutzung nehmen. Das ist ein Viertel der Flächen, die momentan Ichenhausener Bäuerinnen und Bauern zur Verfügung stehen. Ein unwiederbringlicher Verlust, ein Opfer für den Straßenbauwahn der Regierung, das wir nicht hinnehmen wollen.

Die Verkehrsbelastung in Ichenhausen ist wie auf vielen anderen Ortsdurchfahrten in Bayern hoch. Über 10.000 Fahrzeuge durchqueren täglich den Ort. Die Hälfte davon ist in der Regel innerörtlicher Verkehr. Wer Straßen baut, wird Verkehr ernten! Anstatt immer mehr Kapazitäten für Autos und LKWs zu schaffen und damit mehr Verkehr zu erzeugen, muss das Ziel der Verkehrspolitik sein, Straßenverkehr zu vermeiden und zu verlagern: Auf Fuß, Rad, Bus und Bahn.

Deshalb müssen wir die öffentlichen Verkehrsmittel, aber auch Fuß- und Radwege für den innerörtlichen Verkehr ertüchtigen. Die Durchgangsstraße braucht Verkehrsberuhigung: Tempo 30, Querungshilfen, Fußgängerampeln, Zebrastreifen. Dann werden die Verkehrszahlen sinken, die Aufenthaltsqualität im vom Verkehr gestressten Zentrum steigen, die Lebensqualität wachsen. Auch Geschäfte machen mehr Umsatz in Wohlfühlstraßen, in die die Kund*innen gerne kommen und nicht unter Verkehrslärm und -gefahren leiden.

Um auch Ortsdurchgangsstraßen (meist Kreis-, Staats- und Bundesstraßen) verkehrsberuhigen zu können, braucht es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung StVO, die dies bislang untersagt. Die StVO ist Bundesrecht. Wir Grünen wollen die autoorientierte StVO grundlegend ändern und zu einer menschenorientierten StVO weiterentwickeln.“

Dr. Markus Büchler, MdL