Antrag im Bayerischen Landtag
Radfahrerinnen und Radfahrer werden sehr häufig mit viel zu knappem Abstand überholt. Das birgt ein erhebliches Gefährdungspotenzial und kann zu vermeidbaren Unfällen führen. In Nordrhein-Westfalen sind viele Polizeifahrzeuge mit Aufklebern mit einem Hinweis auf den Mindestabstand auf den Heckscheiben ausgestattet. Damit leistet die Polizei in enger Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) einen wertvollen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit. Das Beispiel könnte auch in Bayern Schule machen.
Deshalb haben wir in einem Antrag (siehe Drs. 18/153) die Staatsregierung aufgefordert, auf Fahrzeugen der Bayerischen Polizei – Beispielen aus Nordrhein-Westfalen folgend – Aufkleber an den Heckscheiben anzubringen, die den Seitenabstand von 1,50 Metern zu Radfahrenden beim Überholvorgang in Erinnerung rufen.
Der Antrag wurde am 19. Februar 2019 im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport behandelt. Der Antrag wurde von der Koalition abgelehnt: Polizeieisatzfahrzeuge müssten zweifelfrei erkannt werden. Aufkleber würden das verhindern. Schließlich gäbe es noch andere wichtige Anliegen, die man mit Aufklebern unterstützen könnte. Die könne man aber nicht alle auf Polizeifahrzeugen anbringen. Außerdem seien die Straßenverkehrsbehörden für die Verkehrsüberwachung zuständig.
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