Beispiel Landshut: Wie die Verkehrswende gelingt 12. Oktober 202014. Februar 2023 V.l.n.r.: Stadtvorsitzende Elke Rümmelein, Dr. Markus Büchler MdL, Stadtvorsitzende Hedwig Borgmann Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Sie ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und der individuellen Freiheit und sie wird weiterhin zunehmen. Davon ist der Landtagsabgeordnete Dr. Markus Büchler überzeugt. Bei einer Veranstaltung der Stadtgrünen erläuterte er verschiedene Perspektiven einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Mobilität. Bisher war die Antwort auf steigende Verkehrszahlen der Bau neuer, die Erweiterung bestehender Straßen und der Schaffung weiterer Parkplätze zu Lasten von Naturräumen, zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs und zu Lasten anderen Nutzungen wie Freizeitangebote oder gastronomische Nutzungen. „Doch die Menschen sind zunehmend nicht mehr bereit, noch mehr Straßen und Parkplätze hinzunehmen und in den Städten fehlt schlicht der Platz“ so Büchler. Zudem verursacht der Verkehr rund 20 % der CO2 Emissionen in Deutschland, Tendenz steigend. Ein schneller Umstieg auf E Mobilität kann helfen den CO2 Ausstoß zu senken. Büchler betont: „Um eine Verkehrswende einzuleiten, müssen sich zwei Dinge grundlegend ändern: die Ausrichtung der Verkehrspolitik und die Straßenverkehrsordnung“ Bisher war die Verkehrspolitik fast ausschließlich auf das Auto zugeschnitten. Die Bahn wurde sträflich vernachlässigt. Schienennetz und technischer Standard müssen endlich ausgebaut bzw. modernisiert werden. So kann sie zum Rückgrat eines modernen ÖPNV werden. „Landshut geht gerade den ersten Schritt zu einem LAVV, das ist gut, aber nicht ausreichend, es braucht eine niederbayerischen Verkehrsverbund“ so Büchler. Ganz Bayern sollte nach dem Vorbild Österreichs in jedem Regierungsbezirk einen flächendeckenden Verkehrsverband aufbauen. Mit nur einen attraktiven Ticket für alle Verkehrsmittel, einem stündlichen Bustakt in ganz Bayern. Die Digitalisierung bietet die Möglichkeit alle Abfahrtzeiten und alle Verbindungen in einer App zu bündeln und am Zielort ein Leihrad oder im ländlichen Raum einen Rufbus zu ordern. Deutlich war Büchlers Kritik an der Straßenverkehrsordnung. Sie ist einseitig auf den Autoverkehr ausgerichtet und legt den Kommune geradezu Handfesseln an. Selbst die Begrenzung auf Tempo 30 ist Kommunen nur in wenige Ausnahmefällen gestattet. Innovative Konzepte wie Begegnungszonen (shared Space), die in einigen Nachbarländer erfolgreich eingeführt werden, sind laut STVO in Deutschland nicht zulässig. In einer Begegnungszone teilen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen den Straßenraum und zusätzlich sind weitere Nutzungen (z.B. Gastronomie) möglich. Das entspricht in Orts und Stadtzentren viel mehr den Bedürfnissen von Bewohner*innen, Besucher*innen, Gastronomie und Einzelhandel als die einseitige Bevorzugung des fahrenden und des ruhenden Autoverkehrs. Derzeit bleibt Kommunen nur wenig Spielraum, um Platz zu schaffen. „Ein probates Mittel ist dabei ein modernes Parkraummanagement und der Ausbau einer guten und sicheren Infrastruktur für Radfahrende zu Zufußgehende“ so der Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Nach der Bundestagswahl hoffen die Grünen, die StVO reformieren zu können, sodass die Bedürfnisse der Menschen stärker berücksichtigt werden.