„Critical Mass“-Fahrt

Foto: Grüne OV Olching

In Deutschland dürfen mehr als 15 Radfahrer nach § 27 StVO einen geschlossenen Verband bilden. Dies bedeutet, dass die Radfahrer*innen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren und Kreuzungen geschlossen überquert werden dürfen – auch wenn eine Ampel zwischendurch auf Rot schaltet. Die Radwegebenutzungspflicht ist ausgesetzt. Diesen Paragraphen mit der Mindestzahl 15 Personen nutzt man für die „Critical Mass“ zur Durchführung einer Fahrraddemo durch den Ort.

Die Aktionsform Critical Mass entstand bereits Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts in San Francisco und verbreitete sich weltweit. Critical Mass-Aktionen entstehen, wenn sich jemand einen Ort und einen Zeitpunkt überlegt und zu einer gemeinsamen Fahrt via Internet, Plakaten, Mundpropaganda oder ähnlichem aufruft und damit Ort und Zeitpunkt bekanntgibt.

Mit dem konzentrierten Auftreten von Fahrradfahrer*innen soll auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden sowie eine Verbesserung der Infrastruktur und der dem Radverkehr gemäß Straßenverkehrs-Ordnung zustehende Platz eingefordert werden. Radfahrer stören nicht den Verkehr — Radfahrer sind Verkehr.

Mein leuchtendes Vorbild bei der Durchführung von Critical Mass in kleineren Orten ist der OV Olching. Hier findet Ihr die aktuelle Info-Seite des OVs zur Critical Mass in Olching. Sehr zur Nachahmung empfohlen!