Fahrradleasing im öffentlichen Dienst

Rede im Bayerischen Landtag

Markus Büchler unterstreicht die Forderungen der Abgeordneten Tessa Ganserer nach Gehaltsumwandlung auch für Beamtete im gemeinsamen Gesetztesentwurf der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Radfahren ist der Schlüssel zur Verkehrswende in den Städten. Mit E-Bikes oder Pedelecs können wir auch auf dem Land unverschwitzt und rasch in die Arbeit radeln, jenseits von Auto, Bus und Bahn.“

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Arbeitnehmer*innen genießen steuerliche Vorteile. Warum nicht auch bayerische Beamte und Beamtinnen? Als guter Arbeitgeber sollte der Freistaat Bayern mit Gesundheits- und Mobilitätsmanagement dem Vorbild Baden-Württembergs folgen und diese einfache Gehaltsumwandlung mit positiver Klimawirkung ermöglichen.

„Das Angebot des Fahrradleasings ist Mobilität, Gesundheitsprogramm, Klimaschutz und Spaß in einem. Radfahren ist gut für den Körper, die Umwelt und die Gesellschaft.“

Update Juli 2022

Es sieht so aus, als führten unsere wiederholten Bemühungen zu einem Erfolg: Das Fahrradleasing ist Teil des aktuell im parlamentarischen Verlauf befindlichen „Klimaschutzgesetzes“ der Staatsregierung, das den Text unseres Gesetzentwurfs nach Baden-Württembergischen Vorbild in § 3 Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzesfast wörtlich übernimmt, siehe Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften hier.

Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2022 verabschiedet werden und dann kurze Zeit später in Kraft treten. Neben einer Verwaltungsvorschrift muss voraussichtlich noch ein praktisches Verfahren zur Beantragung umgesetzt werden, über das die Leasing-Anbieter die Option bereitstellen.

Wir hoffen als, dass auch auch Beamt*innen in nicht allzu ferner Zukunft die Möglichkeit zum Dienstradleasing endlich nutzen können.