Finanzierung des ÖPNV und Ausweitung der Fördertatbestände

Rede zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) am 08.11.2022

Drucksache 18/24623

Aufgrund einer Änderung des GVFG auf Bundesebene im Jahr 2020 ist es notwendig, dass der Freistaat ebenfalls die entsprechenden Gesetze anpasst. Die Art und Weise lässt jedoch zu wünschen übrig.

Ein wichtiger Punkt in der Gesetzesänderung im Bund war die Ausweitung der Fördertatbestände. Hier enthält der bayerische Gesetzesentwurf jedoch im Vergleich zur Bundesebene deutlich weniger Posten – es fehlt beispielsweise die Elektrifizierung, sowie die Reaktivierung stillgelegter Strecken als Fördertatbestände.

Weiterhin fehlt im Gesetzentwurf eine konkrete Aussage darüber, wieviel Geld in Bayern künftig im Rahmen der im Gesetz beschriebenen Aufgaben an den ÖPNV fließen soll. Andere Bundesländer haben das klar geregelt – in Bayern belässt man es bei einer vagen Aufgabenbeschreibung.

Markus Büchler, MdL dazu:

„Wir brauchen einen modernen und gut ausgebauten ÖPNV in ganz Bayern und nicht bloß zwischen Pasing und Ostbahnhof, wo Sie das ganze Geld des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes anscheinend in die sündhaft teure zweite Röhre hineinbetonieren wollen.“

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Rede zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) am 15.02.2023

Bayern fördert wichtige Verkehrswendeprojekte der Kommunen gar nicht oder nur kompliziert und intransparent. Die „Grünpause“, wie Öffi-Förderung transparent und kraftvoll funktioniert gäbe es in Baden-Württemberg. Nach der Wahl wollen wir das auch für Bayern!

Dr. Markus Büchler, MdL

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