Lärmschutzbeauftragte*r für Bayern 26. Januar 202114. Februar 2023 Wir Grüne im Bayerischen Landtag fordern eine Lärmschutzbeauftragte bzw. einen Lärmschutzbeauftragen für alle Verkehrs- bzw. Lärmarten beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (vgl. Antrag unten). Damit wird eine Forderung des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung aus seinem Umweltgutachten 2020 aufgegriffen. Diese Schlüsselrolle im Ministerium ist kompetente Ansprechperson für Kommunen und kann landesweit einheitliches Vorgehen an besonders belasteten Stellen koordinieren sowie frühzeitig Fehlplanungen vermeiden. Das Modell, hiermit auch den WHO-Empfehlungen zu entsprechen, hat sich im vergleichbaren Nachbarbundesland Baden-Württemberg bewährt, wie hier auf der Website des dortigen Verkehrsministeriums nachzulesen ist. Für den dringend benötigten Schutz der Bevölkerung vor krank machender Lärmbelastung durch Verkehr ist eine zentrale Koordinationsstelle nötig! Diese sehen wir im Verkehrsministerium gut aufgehoben, sei es für die Maßnahmen auf kommunaler Ebene, an Staatsstraßen bis hin zum Autobahnneubau.Dr. Markus Büchler, MdL In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen und Verkehr im Bayerischen Landtag vom 27. Januar 2021 wurde der Antrag bei Zustimmung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD leider abgelehnt. Antrag: Umweltgutachten 2020 – Für eine entschlossene Umweltpolitik in Bayern XI: Lärmschutzbeauftragte bzw. -beauftragten ernennen (PDF)