Mittagsverpflegung an Grundschulen: sozial gerecht, nachhaltig und gesund

Grüne Landtagsfraktion: Wäre ein Gewinn für gesunde Ernährung, soziale Gerechtigkeit und regionale Landwirtschaft

„Eine vielfältige Lebensmittelauswahl in der Schulmensa sorgt dafür, dass die Schüler und Schülerinnen viele verschiedene Geschmacksrichtungen und Zubereitungsarten der Saison und der Regionen kennenlernen“, zeigt sich die Landtagsabgeordnete Claudia Köhler überzeugt. „Und wenn Kinder in der Schule wieder lernen, Lebensmittel auszuprobieren, Geschmack zu entwickeln und die Zusammenhänge zwischen Umwelt, Klima und Essen zu erkennen, hilft das der gesamten Landwirtschaft in Bayern. Regionale Betriebe erhielten so einen sicheren Absatzmarkt.“

Mit einem Änderungsantrag zum Haushalt ließ die Grüne Landtagsfraktion deshalb namentlich abstimmen (s. unten), ob Mittel für die Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen bereitgestellt werden.

„Niemand soll hungrig lernen oder Hausaufgaben machen müssen“, so die haushaltspolitische Sprecherin Claudia Köhler. „Für jede Schraube haben wir eine DIN-Norm, aber für das Essen unserer Kinder in der Schule gibt’s nicht mal einen Mindeststandard.“

MdL Dr. Markus Büchler: „Kostenloses Bio-Mittagessen für Grundschülerinnen und Grundschüler stärkt die ökologische Landwirtschaft und sorgt für soziale Gerechtigkeit in Bayern. Der Zugang zu gesundem Essen mit hohen Qualitätsstandard darf kein Privileg sein, sondern muss allen Kindern offenstehen. Deshalb wollen wir die Kosten des Mittagessens durch einen staatlichen Zuschuss übernehmen.“

Die Grünen haben namentliche Abstimmung beantragt und zeigen sich enttäuscht, dass auch die Abgeordneten Nikolaus Kraus und Kerstin Schreyer aus dem Landkreis München gegen den Zuschuss für ein kostenloses Mittagessen an Grundschulen gestimmt haben.

„Mit den von uns geforderten 47 Millionen Euro würden wir in ganz Bayern für soziale Gerechtigkeit sorgen und viele Familien, die gerade jetzt jeden Euro zweimal umdrehen, zielgerichtet entlasten.“ so Dr. Markus Büchler, MdL.

Änderungsantrag

Namentliche Abstimmung