Sing- und Musikschulen erhalten höhere Förderung

Opposition schafft Verbesserung  

Musikunterricht darf nicht zum Privileg für Wohlhabende werden. Darüber sollte eigentlich Einvernehmen bestehen. Deshalb kämpfte die demokratische Opposition im Bayerischen Landtag für eine höhere Förderung der Sing- und Musikschulen.   

Die Abgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler zeigen sich enttäuscht: „Bei den Haushaltsberatungen im Landtag wäre Gelegenheit gewesen, Farbe zu bekennen. Aber es fehlt schlicht am politischen Willen. Bei einem Haushaltsvolumen von über 71 Mrd Euro muss es doch möglich sein, Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Musikunterricht zu ermöglichen. Gerade nach der Pandemie wissen wir, wie wichtig eine ganzheitliche Bildung ist.“  

Zuletzt war die Musikschule in Unterhaching unter Druck geraten, weil das Rathaus die Unterrichtsräume gekündigt hatte und zudem die Zuschüsse nicht mehr in vollem Umfang leisten kann. „Wenn jetzt auch noch die Staatsregierung diese Bildungseinrichtungen unter Druck bringt, riskiert sie wertvolle Strukturen.“ 

Eigentlich waren dem Verband 3 Mio Euro Steigerung der Zuschüsse in Aussicht gestellt worden. Doch dann kamen nur 450.000 Euro aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Der Minister hat nach den Anträgen der Opposition spontan noch 550.000 Euro aus Ausgaberesten zugesagt; dadurch kam eine Erhöhung um insg. eine Mio Euro zustande. Es fehlen aber immer noch zwei Mio Euro, um den Musikschulen Planungssicherheit zu geben.  

Die Grünen haben zum interfraktionellen Antrag (SPD, Grüne, FDP) auf die vollen 3 Mio Euro namentliche Abstimmung beantragt (s. unten). Daraus geht hervor, dass auch Kerstin Schreyer (CSU) aus dem Landkreis München gegen die höheren Zuschüsse gestimmt hat.  

Köhler und Dr. Büchler: „Ob in Unterhaching oder Garching, unsere Musikschulen im Landkreis leisten hervorragende Arbeit und brauchen dringend Planungssicherheit. Sing- und Musikschulen sind zudem ein wichtiger Partner in der Gestaltung beim Ganztag in der Kinderbetreuung. Aber wieder einmal bleibt es bei Lippenbekenntnissen. Es wird bei verhältnismäßig kleinen Beträgen gespart, während es bei den großen Summen offenbar nicht so darauf ankommt.“  

Anhang: Namentliche Abstimmung