Staatsminister Herrmann kündigt ein „Innenministerielles Schreiben“ zur Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung bei der Verwaltung an — aber es kommt nicht und alles wartet
Die Bundesregierung, damals noch unter der „Ampel“, hat 2025 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen, die zahlreiche Verbesserungen bringen und an vielen Stellen mehr Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung eröffnen soll. Inzwischen sind auch die entsprechenden Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) da. Tatsächlich hat aber das Innenministerium noch ein Schreiben angekündigt (IMS), das die Umsetzung der Regelungen in Bayern präzisieren soll und der Verwaltung damit Richtlinien geben. Dieses Vorgehen ist durchaus üblich. Allerdings steht dieses lange angekündigte Schreiben immer noch aus, seit fast einem Jahr.
Das bedeutet: bevor die Auslegung der neuen Regeln nicht da ist, warten die Behörden ab, damit sie keine Anordnungen rückgängig machen müssen. Konkret bedeutet das: in den Kommunen werden zahlreiche Anträge auf Anordnung von Tempo 30, von Zebrastreifen oder weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahme mit Verweis auf das ausstehende IMS auf die lange Bank geschoben und die StVO-Reform faktisch blockiert.
Bereits letztes Jahr im Juli 2025 und im November 2025 hat Dr. Markus Büchler nachgefragt. Nachdem zunächst die Notwendigkeit der Regelungen bestätigt wurden, schiebt das Ministerium im November die Verantwortung auf die unteren Behörden ab. In der Antwort des Ministeriums heißt es:
„Vor diesem Hintergrund ist mit der erfolgten Ankündigung ergänzender Vollzugshinweise zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines IMS kein Vollzugsverbot verbunden, sondern die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können über eine verkehrsrechtliche Anordnung seit deren Inkrafttreten unmittelbar auf Grundlage der novellierten StVO und VwV-StVO entscheiden. Damit obliegt es den zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu entscheiden, inwieweit sie entsprechende Anordnungen bereits treffen oder vor einer Entscheidung zunächst weitere Hinweise und ggf. andernorts gewonnene Erfahrungen bzw. Rechtsprechung abwarten.“
Dr. Büchler hat daraufhin im Landtag konkret beantragt, die Blockade der neuen Regeln der StVO zu beenden — dieser wurde im Dezember im Ausschuss abgelehnt, mit der Begründung, die Fertigstellung des Schreibens stehe kurz bevor.
Auch in einem persönlichen Brief hat sich Dr. Büchler noch einmal direkt an den Minister gewendet. Das Antwortschreiben ist enttäuschend: es wird ausführlich auf die längst bekannten Änderungen in der StVO Bezug genommen, das angekündigte IMS hingegen nicht mehr erwähnt.
Wer Erfahrung mit Behörden hat, weiß: keine Verwaltung begibt sich mit Entscheidungen in einen unsicheren Rechtsraum, und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vor Ort warten einfach ab.
„Es ist dringend notwendig, dass der Freistaat die Anwendung des neuen Gesetzes endlich im Sinne des Gesetzgebers anschiebt: für mehr Schutz der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, insbesondere auch mehr Schutz der Kinder und Senior*innen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier immer noch ein Projekt der damaligen ‚Ampel‘-Bundesregierung ausgebremst werden soll,“ sagt Dr. Büchler.
Im Oktober 2025 hat Dr. Büchler im Plenum des Landtags bereits auf das Problem hingewiesen: