Mehr als irritierend ist die Antwort auf eine Anfrage des grünen Abgeordneten Dr. Markus Büchler zur geplanten Umrüstung des Garchinger Forschungsreaktors FRM II von waffenfähigem Uran auf niedrig angereichertes Uran. „Die Staatsregierung hat uns mitgeteilt, dass die TU zwar einen Antrag auf Umrüstung eingereicht hat, aber dazu keinerlei Unterlagen vorgelegt hat“ berichtet der Abgeordnete. „Ich verstehe nicht, dass sich die TU diese Blöße gibt. Kein Hausbesitzer würde sich trauen einen Bauantrag zu stellen, ohne das Bauvorhaben zu beschreiben. Die TU München täuscht damit die Öffentlichkeit“, so der Abgeordnete weiter.
Doch damit nicht genug. Die TU München ignoriert damit auch eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern zur Umrüstung aus dem Jahr 2020. Dort heißt es explizit: „Die Vorlage eines Antrags samt beizufügender Unterlagen, der die Voraussetzungen zur Einleitung eines Genehmigungsverfahrens (insbesondere §§ 2 und 3 Atomrechtliche Verfahrensverordnung) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde erfüllt, wird bis Ende 2025 angestrebt.“
„Auf meine Frage, wann voraussichtlich vollständige Unterlagen eingereicht werden, lautet die Antwort des Umweltministers lapidar, dass die Vorlage der für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen im Verlauf des Genehmigungsverfahrens beabsichtigt ist“, berichtet Dr. Markus Büchler weiter.
Claudia Köhler, MdL, ergänzt: „Die Umrüstungsvereinbarung ist über fünf Jahre alt, der Prototyp des Brennstoffs ist ebenfalls schon über fünf Jahre alt, vor fast drei Jahren fiel die Entscheidung für diesen Brennstoff, der übrigens schon in den Jahrzehnten davor, von verschiedenen internationalen Experten vorgeschlagen wurde und heute kann nicht mehr als ein dünnes Antragsschreiben vorgelegt werden. Ich bin mir nicht sicher, wie ernsthaft die TU München die Umrüstungsplanung betreibt. Das Tempo erinnert fatal an die jahrelangen, und bis heute nicht erfolgreichen, Versuche einen neuen Zentralkanal für den Reaktor zu bekommen. Es bleibt für mich die Frage: Können sie es nicht oder wollen sie es nicht?“
Anlagen:
Azp vom 26.1.2026
Vereinbarung zur Umrüstung vom Oktober 2020