Umzug überflüssiger denn je 1. Oktober 20205. Oktober 2020 Nach Startbahn-Aus: Der Umzug der Poilzeihubschrauberstaffel ist überflüssiger denn je Durch das Aus für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen bekräftigen der Oberschleißheimer Grünen-Landtagabgeordnete Dr. Markus Büchler und der grüne Gemeinderat und Fraktionsvorsitzende Dr. Fritz-Gerrit Kropp, dass der Umzug der Poilzeihubschrauberstaffel nach Oberschleißheim mehr als überflüssig sei. „Nach dem Corona-Aus für die 3. Startbahn am Flughafen München muss nun das Corona-Aus für den Hubschrauber-Umzug nach Oberschleißheim folgen! Der Hubschrauberbetrieb hat den zivilen Flugverkehr am Münchner Airport noch nie nennenswert eingeschränkt und jetzt nach dem Corona bedingten und anhaltenden Niedergang des kommerziellen Flugverkehrs erst recht nicht. Die Umzugskosten, von mindestens 40 Millionen können angesichts der steigenden Staatsverschuldung eingespart werden bzw. zum Teil in modernere und leisere Hubschrauber investiert werden.“Dr. Markus Büchler, MdL „Im Landesentwicklungplan Bayern wurde festgelegt, dass der Raum München von weiterem Fluglärm frei zu halten ist.“, so Dr. Fritz-Gerrit Kropp. „Nach wie vor ist die geplante Vermehrung von bisher 2.500 auf mindestens 6.000 Flugbewegungen pro Jahr in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze von München bzw. der Gemeinde Oberschleißheim für die Bevölkerung unzumutbar. Angesichts der Entlastungen am Flughafen München durch die Folgen der Corona-Pandemie ist der Umzug der Hunschrauber nach Oberschleißheim überflüssiger denn je!“, so der Grüne Gemeinderat weiter. Hintergrund: Die Bayerische Polizeihubschrauberstaffel am Flughafen München soll in einen geplanten Neubau am Flugplatz Oberschleißheim umziehen, damit Rettungsflüge nicht den Zivilen Flugverkehr behindert. Dies konnte jedoch in der Vergangenheit nicht nachgewiesen werden. Die Voraussetzung für den Umzug war ein steigender Flugverkehr und die dritte Startbahn, was nun beides ausbleibt. Gegen den Umzug regt sich seit Jahren Widerstand, u.a. die Gemeinde klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss.