Verfassungsgericht lehnt Radentscheid ab

Bündnis Radentscheid mit blauen T-Shirts und Schildern vor dem dem Justizpalast München
Foto: Ralph Niepel

Rückschlag für die Verkehrswende in Bayern

Die CSU-Staatsregierung hat das Volksbegehren für sichere Radwege dem Bayerischen Verfassungsgericht vorgelegt. Es kam leider zu der Einschätzung, dass der Text so unzulässig sei. Damit kann es bedauerlicherweise zu keinem Volksentscheid für sichere Radwege in Bayern kommen.

Die geforderte progressive Radgesetzgebung, wie wir Grüne sie auch Ende 2021 bereits im Landtag eingebracht haben (grünes Radgesetz für Bayern), wurde hierbei weder finanziell noch in der Eignung der Maßnahmen beurteilt. Nach Ansicht des Gerichts griffen einige Artikel in die Regelungskompetenz des Bundes ein.

„Ich bin über die Entscheidung des Gerichts sehr enttäuscht. Gleichwohl ist die Entscheidung natürlich zu respektieren. Dennoch: Wenn wir das Volksbegehren nicht für zulassungsfähig betrachtet hätten, hätten wir es nach intensiver juristischer Prüfung nicht vorgelegt. Tempo 30, Schulstraßen, Vision Zero, Unfallprävention, zur Förderung des klimafreundlichen und gesunden Radverkehrs – das sind in meinen Augen Dinge, die auch im Rahmen des Bundesrechts in Bayern umgesetzt werden können. Andere Bundesländer haben bereits Radgesetze beziehungsweise Mobilitätsgesetze erlassen – dort stand das Bundesrecht auch nicht im Wege!

Über 100.000 Menschen stehen hinter den Forderungen des Bündnisses für besseren Radverkehr. Nur unter dem Druck eines Volksbegehrens hat die CSU eine Kehrtwendung vollzogen und nun nach bisheriger pauschaler Ablehnung ein eigenes Radgesetzchen vorgelegt. Leider enthält es nur wenige kleine Schritte in die richtige Richtung. Insofern wird die Landtagswahl im Oktober auch zu einer Abstimmung über einen besseren Radverkehr in Bayern! Auf Bundesebene verlangen wir von Bundesverkehrsminister Wissing nun, endlich ein neues, fuß- und radverkehrsfreundlicheres Straßenverkehrsgesetz auf den Weg zu bringen, wie es die Ampelregierung im Bund in den Koalitionsvereinbarungen vorsieht.“ (Dr. Markus Büchler, MdL)

Hier geht’s zur Pressemitteilung und zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Alle bisherigen Beiträge zum Radgesetz finden sich hier.