Artenschutz auch auf Staatsgütern!

Freistaat ackert, düngt und spritzt wie immer – trotz Artenschutz-Volksbegehren!

PRESSEMITTEILUNG vom 13.01.2021

Auch zwei Jahre nach dem erfolgreichen Artenschutzvolksbegehren „Rettet die Bienen“ kümmert sich der Freistaat Bayern beim staatlichen Lehr- und Versuchsgut (LVG) der Ludwig-Maximilians-Universität in Oberschleißheim nicht um den Artenschutz. Es wird weiter geackert, gedüngt und Gift gespritzt, als wenn nichts gewesen wäre.

„Wofür haben wir abgestimmt, wofür gibt es das sogenannte Versöhnungsgesetz, wenn selbst der Freistaat sich nicht an seine Gesetze hält?“, gibt die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen Claudia Köhler zu bedenken. „Der Freistaat hat eine Vorbildfunktion und muss Signale an die Bevölkerung senden“, ergänzt sie.

Der Oberschleißheimer Landtagsabgeordnete der Grünen, Dr. Markus Büchler, beobachtet das Vorgehen der LVG regelmäßig auf seiner Jogging-Runde:

„Jedes Mal ärgere ich mich, wie bis in die Feldwege hineingeackert wird. Das Auge sieht nur ausgeräumte und tote Flur bis zum Horizont. Kein Vogel, kein Tier, nichts ist zu sehen.“

Heikel ist, dass die LVG Flächen im Randbereich des schützenswerten Niedermoors des Dachauer Moos liegt, also so auch Moore bewirtschaftet. Pro Hektar und Jahr werden bei ackerbaulicher Nutzung von Niedermooren über 30 Tonnen Treibhausgasäquivalente freigesetzt. Der CO2 Rucksack des LVGs mit 230,4 ha Ackerbau auf Niedermoor ist somit enorm. Den grünen Abgeordneten sind keine Bestrebungen bekannt dies zu ändern.

Neben der Klimaanpassung könnte hier ein wertvoller Beitrag für eine attraktive Erholungslandschaft im Ballungsraum München und für den Arten- und Grundwasserschutz geleistet werden. Deshalb muss das LVG grundlegend neu auf diese für das Allgemeinwohl wichtigen Ziele ausgerichtet werden.