Der einstige Leuchtturm „FRM 2“ landet vor Gericht

Verhandlung zur Umrüstung des FRM II am Mo. 17.6.24
Pressemitteilung vom 14.06.24

Der vom früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber als Leuchtturm geadelte Garchinger Forschungsreaktor durchlebt schwere Zeiten. Nun wird er am kommenden Montag auch noch zum Gegenstand einer Gerichtsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dort wird eine Klage des Bund Naturschutz verhandelt, weil die Garchinger Reaktorbetreiber eine Inhaltbestimmung der Genehmigung aus dem Jahr 2003 bis heute nicht umgesetzt haben. Der Reaktor hätte seit mehr als 13 Jahren auf niedriger angereichertes Uran umgestellt werden müssen. Dies ist bis heute nicht passiert und das Bayerische Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde nichts dagegen unternommen.

Schon vor vier Jahren hat ein Gutachten der Rechtsanwältin Cornelia Ziehm – das vom Bund Naturschutz, der örtlichen Bürgerinitiative, dem Umweltinstitut München und der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegeben wurde – das Verhalten der Staatsregierung als unrechtmäßig qualifiziert. Nachdem die Klage 2021 eingereicht wurde, steht nun kommende Woche die mündliche Verhandlung an.

Claudia Köhler, MdL: „Es ist im Grunde unvorstellbar, dass eine atomrechtliche Bestimmung, wie die Umrüstung vom gefährlichen hoch angereicherten Uran (HEU) auf niedriger angereichertes Uran seit Jahren verschleppt wurde und die Staatsregierung keine Konsequenzen gezogen hat.“

Seit einiger Zeit brüstet sich die TU München damit, dass sie an einem Brennstoff arbeite, der die Forderungen aus der Genehmigung des Jahres 2003 übererfüllen würde. Damit versucht die TU „wir sind ja schon dran“ wohl auch, das Gericht zu beruhigen. Doch stehen hinter diesem Projekt noch viele Fragezeichen.

Dr. Markus Büchler, MdL: „Es ist fraglos zu begrüßen, dass die TU München endlich die Forschung für einen neuen Brennstoff aufgenommen hat. Aber ob diese Pläne je Realität werden, steht noch in den Sternen.“

Der neue Brennstoff muss erst Bestrahlungstests in Belgien durchlaufen. Dann muss dieser Brennstoff „qualifiziert“ werden, damit die TU anschließend einen Genehmigungsantrag stellen kann. Der Ausgang des Genehmigungsverfahrens ist angesichts nicht vorhandener Tests vollkommen offen. Zudem müsste auch noch eine industrielle Fertigungslinie für die Herstellung der neuen Brennelemente aufgebaut werden. Auch dies ist nicht geklärt.

Die beiden Grünen Abgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler stellen fest: „Die geplante Brennstoffentwicklung der TU München ist gerade mal in der Anfangsphase. Selbst im optimalen Fall wird er erst in den 30er Jahren zur Verfügung stehen. Einen Weiterbetrieb des Reaktors mit dem atomwaffenfähigen Material lehnen wir ab“.

Zur mündlichen Verhandlung zur Klage des BN gegen den Freistaat Bayern vor dem 22. Senat des Bayerischen VGHist am Montag, den 17. Juni um 10.00 Uhr eingeladen. Die öffentliche Verhandlung findet in Räumen des Bayerischen Verwaltungsgerichts in der Bayerstr. 30, Saal 5 statt.

Markus Büchler wird am Nachmittag der Verhandlung beiwohnen.