Am 4. Juli 2025 hat Dr. Markus Büchler beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Bayerischen Radgesetzes (BayRadG) gefragt. Die Antworten zeigen: Bayern bleibt nach wie vor weit hinter seinen eigenen Ansprüchen zurück.
Modal Split: Stagnation und das seit Jahren
Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr („Modal Split“) liegt laut der letzten Umfrage MiD 2023 in Bayern weiterhin bei 11 % und das auch schon 2017. Das frühere Ziel von 20 % bis 2025 hat die Staatsregierung mit ihrem völlig unambitioniertem Radgesetz verworfen. Auch das im Gesetz formulierte, weniger konkrete Ziel einer „deutlichen Erhöhung“ bleibt bislang unerreicht. Der Radverkehr stagniert.
JobBike Bayern
Seit Einführung im August 2023 wurden bis Mai 2025 über 20.000 Dienstrad-Leasingverträge abgeschlossen. Das ist ein großer Erfolg! Die Grünen im Bayerischen Landtag hatten das Dienstrad-Leasing für Beamt*innen und Richter*innen schon lange gefordert und zuletzt im Oktober 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Besoldungsgesetzes eingebracht.
Maßnahmenpaket Radverkehr 2022
Obwohl das Paket als weitgehend umgesetzt dargestellt wird, fehlen konkrete Inhalte oder Fortschrittsangaben. Öffentlich kommuniziert werden unter anderem 4.000 neue Radabstellplätze an Bahnhöfen. Eine lächerlich geringe Zahl.
Die Antworten des Ministeriums zeigen: Trotz erhöhten Fördermitteln und dem Radverkehrsprogramm sind wenig greifbare Fortschritte erkennbar, die den Radverkehrsanteil tatsächlich erhöhen. Besonders deutlich ist die Stagnation beim Modal Split und das Fehlen klarer Kennzahlen bei wichtigen Maßnahmen.
Mit dieser Politik der CSU-Staatsregierung bleibt Radfahren leider viel zu oft lebensgefährlich. Damit das Fahrrad seine enormen Vorteile für saubere Luft, Gesundheit und lebenswerte Orte ausspielen kann, braucht es sehr viel mehr Anstrengungen der Staatsregierung.
Die gesamte Antwort des Ministeriums findet sich hier als Drucksache 19/7397 (PDF).