Entscheidungsfreiheit bei Gebühren für Anwohnerparkausweise 21. Juli 202014. Februar 2023 Antrag im Bayerischen Landtag Künftig sind die Länder und Kommunen für die Gebührensätze von Anwohnerparkausweisen zuständig. Der öffentliche Raum in Städten ist knapp und wertvoll. Für mehr Lebensqualität in städtischen Wohnvierteln, aber auch zur Steuerung der Verkehrswende muss Anwohnerparken daher einen adäquaten Preis bekommen. Bislang deckelt die Bundesgebührenordnung die Gebühr für einen Anwohnerparkausweis auf 30,70 Euro pro Jahr. Das ist lächerlich wenig! In vielen europäischen Städten kostet ein Stellplatz mindestens das Zehnfache. Ab sofort können die Länder die Gebührenordnung regeln – oder an die Kommunen delegieren. Wir Grünen im Bayerischen Landtag wollen erreichen, dass der Freistaat einen rechtssicheren und praktikablen Rahmen vorgibt und den Kommunen die Höhe der Gebühr frei überlässt. Schließlich wissen die Kommunen selbst am besten, wieviele Parkplätze sie vorhalten können und wollen und welche Gebührenhöhe sie in ihren verkehrspolitischen Zielen voranbringt. Die Neuregelung nach der landesrechtlichen Regelung biete den Kommunen ein wichtiges Handlungsfeld. Es lohnt sich, die Debatte schon jetzt anzustoßen. Bewohnerparken für Kommunen rechtssicher ausgestalten