Die Begegnungszone: Modell für Deutschland? 31. Mai 201914. Februar 2023 Fachexkursion nach Kufstein In Österreich und in der Schweiz gibt es seit einigen Jahren die „Begegnungszone“, ein Konzept zur Verkehrsberuhigung in Orts- und Stadtzentren. Mit einer Gruppe Interessierter aus Bayern unternahm Markus Büchler am 24. Mai eine Fachexkursion nach Kufstein. Gastgeber war Michael Mingler, Abgeordneter im Tiroler Landtag. Stadtrat Stefan Hohenauer führte durch verschiedene Begegnungszonen und berichtete vom Umsetzungprozess in den letzten Jahren. Michael Mingler, Markus BüchlerManuel Tschenet, Markus Büchler, Stefan Hohenauer (v.l.) Grundlage des Verkehrskonzepts „Begegnungszone“ ist die Aufhebung der Vorfahrtsregelung, vor allem für das Auto. Der Straßenraum wird nicht mehr in Fahrbahn, Rad- und Fußweg aufgeteilt, sondern von allen Verkehrsteilnehmer*innen gemeinsam und gleichberechtigt genutzt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 bzw. höchstens 30 km/h. So entsteht ein offener Raum mit einem gemeinsamen Verkehrsfluss, der von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt ist und einen hohen Verkehrsdurchsatz möglich macht. Parken ist in Begegnungszonen grundsätzlich nicht erlaubt; für Kurzparken, Lieferverkehr und Taxistände können eigene Zonen ausgewiesen werden. Wie Hohenauer berichtete, erfordert die Umsetzung des Verkehrskonzepts „Begegnungszone“ verschiedene Maßnahmen: Entscheidend sind bauliche Maßnahmen. In Kufstein hat die Stadt die Begegnungszonen mit Pflaster versehen, optisch identisch mit der Fußgängerzone. Durch die Aufhebung der Fahrbahnmarkierungen verlangsamen Autofahrer*innen automatisch ihr Tempo.Die Umstellung auf die neue Verkehrsregelung ist ein Prozess, der auch kommunikativ begleitet wird. Die Stadt wirbt einerseits immer wieder für das Konzept der gegenseitigen Rücksichtnahme. Gute Erfahrung gibt es mit Dialogdisplays, die die den Verkehrsteilnehmer*innen ihre Geschwindigkeit zur Selbstkontrolle anzeigen.Die Einhaltung der Parkverbote können mit Kontrollen oder auch mit baulichen Maßnahmen durchgesetzt werden. Für Menschen mit Behinderungen wird die neue Verkehrsführung mitgeplant: so gibt es etwa für Sehbehinderte Rillen auf der Straße zur Orientierung. Die Teilnehmenden der Exkursion waren überzeugt: Begegnungszonen brauchen wir auch in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung, damit Kommunen dieses vorteilhafte und im Ausland bewährte Instrument zur Gestaltung des innerörtlichen Verkehrs und des öffentlichen Raums nutzen können.