Dienstrad-Leasing jetzt auch im öffentlichen Dienst 26. Oktober 202014. Februar 2023 Foto: pixabay/Free-Photos Neue Regelung im ver.di-Tarifvabschluss Der von der Gewerkschaft Verdi und dem Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) beschlossene neue Tarifvertrag des öffentlichen Diensts ermöglicht zukünftig Angestellten von Kommunen durch Entgeltumwandlung Fahrräder und E-Bikes zu leasen. Die Einigung über die Entgeltumwandlung ist „nichts weniger als ein echter Durchbruch“ betont auch Stefan Gelbhaar, Sprecher für Verkehrspolitik der grünen Fraktion im deutschen Bundestag. Bayerischer Kommunen können nun ihren Angestellten für einen vergleichbar niedrigen Betrag einkommenssteuerfrei ein Dienstrad zur Verfügung stellen. Dies bietet nicht nur Chancen für eine nachhaltigere Mobilität, sondern steigert gleichzeitig die Attraktivität von Arbeitsplätzen im öffentlichen Diensts. „Das ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Mobilität und die notwendige Verkehrswende nicht nur in den Ballungsräumen. Jetzt sollte das Dienstrad auch für Beamte möglich gemacht werden. Dafür kann der Freistaat gesetzlich die Voraussetzungen schaffen.“Markus Büchler Ein nächstes wichtiger Schritt ist nun, dem Weg von Baden-Württemberg zu folgen. Dieses hat erst kürzlich das Dienstradleasing für Landesbeamt*innen eingeführt. Beitrag der taz: Anspruch auf Dienstrad-Leasing