Fehlende kommunale Gestaltungsfreiheit bei Parkgebühren 12. November 2024 Landtags-Grüne fordern kommunale Gestaltungsfreiheit bei Parkgebühren in BayernPressemitteilung vom 12. November 2024 Öffentlicher Raum ist knapp und kostet die Kommunen viel Geld. In anderen Bundesländern können Kommunen mit Parkgebühren steuern, Parksuchverkehr reduzieren und für mehr Platz und Lebensqualität in Ortszentren sorgen. Leider nicht in Bayern. Hier muss Bewohnerparken kostenlos bereitgestellt werden (abgesehen von 30 Euro für den Berechtigungsschein) und das Kurzzeitparken ist preislich niedrig gedeckelt. Damit der öffentliche Raum im Ortskern zu Gunsten aller besser genutzt werden kann, müssen Kommunen auch in Bayern die Parkgebühren im Straßenraum selbst gestalten können. Das kommt den Bürgern zugute, indem es die Lebensqualität erhöht, Lärmbelastung mindert und die Luftqualität verbessert. Zudem können Kommunen durch gezielte Gebührenregelungen die Vorteile für umweltfreundliche Mobilitätsformen erhalten und steigenden Investitions- und Unterhaltskosten begegnen. Dazu fordert die grüne Fraktion im Bayerischen Landtag nun wiederholt, dass die Staatsregierung, die durch den Bund bereits 2020 in § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz erlassene Ermächtigung zu nutzen und für das Bewohnerparken einen für die Kommunen rechtssicheren und praktikablen Gebührenrahmen zu erlassen, der ihnen bei der Festlegung der Gebührenhöhe genügend Wahlfreiheit zugesteht. Zudem soll die Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums ohne Vorgabe ermöglicht werden und der Parkgebührenhöchstsatz aus § 10 der bayerischen Zuständigkeitsverordnung (ZustV) entfallen, der seit bald 10 Jahren unveränderte Preise diktiert. Dr. Markus Büchler, MdL und Sprecher für Mobilität der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag dazu: „Ich höre seit Jahren von Gemeinderät*innen und auch dem Städtetag, wie wichtig es ist, den ruhenden Verkehr je nach Bedarf und Ort flexibel steuern zu können und so dem Handwerk, Menschen mit Einschränkungen, Kindern auf dem Schulweg, Familien beim Einkaufen sowie älteren Menschen im Stadtraum gerecht zu werden. Die Freiheit, Nutzungsgebühren für die Bereitstellung von Parkraum selbst festzulegen, würde uns ermöglichen, auf diese Bedürfnisse einzugehen und den öffentlichen Raum im Ortskern attraktiver und lebenswerter zu gestalten. Es ist nun überfällig, dass die CSU hier ihre Blockade und den Preisdeckel aufgibt und auf die eigenen Kommunen hört.“ Wie zuletzt 2021 beim Bewohnerparken und 2022 bei den allgemeinen Parkgebühren hat Dr. Markus Büchler, MdL mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag folgende Anträge gestellt: Antrag vom 24. Oktober 2024 Gestaltungsfreiheit der Kommunen beim Bewohnerparken (Drs. 19/3733) Antrag vom 6. November 2024 Gestaltungsfreiheit der Kommunen bei Parkgebühren (Drs. 19/3893) Beide Anträge wurden im im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr des Bayerischen Landtags am 12. November 2024 verhandelt und bei Enthaltung der SPD abgelehnt.