Garchinger Forschungsreaktor arbeitet seit acht Jahren illegal

Foto: Sly/Pixabay

Pressemitteilung

Der Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München wird seit dem 1. Januar 2011 unrechtmäßig betrieben. Das bayerische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde hätte den Betrieb schon vor Jahren untersagen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das von einem Zusammenschluss von vier Organisationen in Auftrag gegeben wurde.

Der Garchinger Forschungsreaktor FRM II wird seit 2004 mit hoch angereichertem Uran betrieben. Der Brennstoff ist atomwaffenfähig. Schon bei der Planung und Inbetriebnahme gab es erhebliche internationale und nationale Proteste gegen diesen Brennstoff, weil er internationale Bemühungen zur Abrüstung und zur Nichtverbreitung von Atomwaffenmaterial untergräbt.

Darum wurde in der Betriebsgenehmigung des FRM II eine Umrüstung auf einen Brennstoff mit einer geringeren Anreicherung bis Ende 2010 festgelegt. Diese Frist wurde vom Betreiber nicht eingehalten. Ein späteres Versprechen, die Umrüstung wenigstens bis 2018 durchzuführen, wurde ebenfalls nicht gehalten. Weder der Betreiber noch die Aufsichtsbehörden zogen daraus Konsequenzen.

Um endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, beauftragten die Organisationen BUND Naturschutz in Bayern, Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Umweltinstitut München und Bürger gegen Atomreaktor Garching e.V. die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm. Ihr Gutachten kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Die Maßgabe zur Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran ist eine wesentliche Inhaltsbestimmung, nicht etwa eine bloße „Nebenbestimmung“, da ohne diese die Genehmigung überhaupt nicht erteilt, sondern versagt worden wäre.
  • Da die Umrüstung nicht erfolgt ist und damit die Inhaltsbestimmung nicht eingehalten wurde und wird, ist der Betrieb des FRM II formell illegal und muss daher von der Aufsichtsbehörde untersagt werden.
  • Eine Vereinbarung aus dem Jahr 2010 zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland entfaltet keine genehmigungsrechtliche Wirkung und ist daher für die rechtliche Betrachtung nicht relevant.
  • Der Betrieb des FRM II ist somit bereits seit dem 1. Januar 2011 illegal.

Die grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, Rosi Steinberger, kündigte an, dass die Grüne Fraktion den illegalen Betrieb des FRM II im Landtag zur Sprache zu bringen wird.

„Wir fordern eine rasche Aufklärung, wie es zu diesem unrechtmäßigen Zustand kommen konnte und ich erwarte eine klare und eindeutige Haltung von Umweltminister Glauber und die schnellstmögliche Umsetzung der Umrüstungsbestimmungen aus der Genehmigung.“

Alle vier Organisationen bekräftigten die Forderung, dass das Bayerische Umweltministerium umgehend handeln müsse, und je nach rechtlicher Beurteilung, die Genehmigung für nichtig erklären müsse oder den weiteren Betrieb untersagen.

Diese Forderungen richten sich ebenso an zuständige Bundesaufsicht des Bundesumweltministeriums (BMU). Das Bündnis erwartet eine schnelle Reaktion der Aufsichtsbehörden, damit nicht erst der Rechtsweg beschritten werden muss, um die Umrüstung mit neun Jahren Verspätung endlich durchzusetzen.