Grüne wollen Eisenbahnen stärken

Auch auf Nebenbahnen, im ganzen Land

Am 26. Mai 2020 standen drei grüne Eisenbahnanträge auf der Tagesordnung des Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr:

Trassensicherung vor Entwidmung (Drs. 18/7462)

Um eine spätere Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Bahnstrecke offenzuhalten, ist die Sicherung der vorhandenen Trasse und der Erhalt der Widmung als Eisenbahnstrecke von zentraler Bedeutung. Um die Eisenbahninfrastruktur für eine Wiederinbetriebnahme zu sichern, ist ein Trassensicherungsvertrag bzw. ein Infrastruktursicherungsvertrag mit dem Eigentümer der Bahnanlagen ratsam. Dabei werden die Konditionen zur Vorhaltung der Anlagen gegen eine Kostenerstattung geregelt.

Deshalb haben wir beantragt, dass die Staatsregierung zur Trassensicherung stillgelegter und entwidmungsbedrohter Eisenbahnstrecken mit Reaktivierungspotenzial Trassensicherungsverträge mit den betroffenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen abschließt, so wie dies beispielsweise Schleswig-Holstein macht.

Obwohl es sich nur um einen kleinen Betrag im niedrigen fünf- bis sechsstelligen Bereich handelt, hat die Regierungsmehrheit den Antrag abgelehnt, weil sie keine Strecken sieht, die gesichert werden müssten. Markus Büchler sagt:

„Die Staatsregierung nimmt in Kauf, dass weitere Strecken entwidmet und Gleise herausgerissen werden, wie schon bei der Steigerwaldbahn. Angesichts des notwendigen Klimaschutzes und der Verkehrswende ein völlig falsche Entscheidung! Wir brauchen mehr Schienen und nicht weniger!“

Touristische Verkehre auf der Schiene bestellen (Drs. 18/7617)

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH als Bestellerorganisation des schienengebundenen regionalen Personenverkehrs hat bis zum heutigen Tag keinen Auftrag, explizit touristische Verkehrsleistungen zu bestellen.

In einigen Regionen Bayerns kommt der Tourismusbranche ein erheblicher Stellenwert bei der regionalen Wertschöpfung zu. Gerade vor dem Hintergrund des im aktuellen Jahres durch die Corona-Krise schwer gebeutelten Tourismus ist es sehr bedeutsam, in den kommenden Jahren gemeinsame Anstrengungen zur Stärkung dieser Branche zu ergreifen. Für viele Menschen stellt mittlerweile auch ein bestehendes Zug-Angebot einen Standortvorteil dar, wenn es um die Auswahl von Ausflugs- oder Urlaubszielen geht. Im Bereich der Busverkehre existieren seit Jahren entsprechende Angebote, die vom Freistaat Bayern mitfinanziert werden, so die Ausflugsbusse in den Nationalpark-, Naturpark- und Biosphärengebietsregionen. Nicht zuletzt leistet die Bestellung touristischer Verkehre einen Beitrag zur Förderung ländlicher Räume und deren ökonomische Perspektiven im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Leider hat die Regierungsmehrheit unseren Antrag, die touristische Verkehre zu organisieren, abglehnt. Markus Büchler bedauert die kurzssichtige Entscheidung der Landtagsmehrheit:

„Mit Blick auf die Corona-Krise und die leidende Tourismusbranche wäre eine zusätzliche Förderung touristischer Regionen äußerst sinnvoll. Mit der Ablehnung unseres Antrags wird eine Möglichkeit vertan, attraktive Ausflugsmöglichkeiten im Inland zu stärken und in den Regionen Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze zu unterstützen.“

Bayerisches Eisenbahnfinanzierungsgesetz (BayEFG) für die Unterstützung nichtbundeseigener Bahnen schaffen (Drs. 18/7579)

Die nichtbundeseigenen Eisenbahnen können wegen ihrer ungünstigen finanziellen Lage die zur Erhaltung der Betriebssicherheit und im Interesse des Verkehrs notwendigen Erneuerungen und Instandsetzungen der Bahnanlagen sowie anderer vordringlicher Investitionen, die im öffentlichen Interesse liegen, nicht allein aus eigener Kraft finanzieren. Mit einem BayEFG könnten sie Zuwendungen für die Erneuerung und Instandhaltung der Bahnanlagen, ortsfesten Betriebsleitsysteme und Sicherungsanlagen erhalten. Nichtbundeseigene Eisenbahnen in Bayern leisten einen ganz wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für einen funktionierenden und attraktiven Schienenverkehr. Die Infrastruktur nichtbundeseigener Eisenbahnen im Freistaat umfasst rund 600Kilometer öffentliche Eisenbahnstrecken. Die Bahnanlagen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen müssen zur Erhaltung der Betriebssicherheit laufend überwacht, instandgehalten und erneuert werden, um Gleise und Brücken zu verstärken, Langsamfahrstellen zu beseitigen und die Bahnanlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies betrifft auch Bauwerke für Stellwerke, Schalthäuser usw., jedoch nicht die Instandsetzung höhengleicher Bahnübergänge.

Deshalb haben wir beantragt, dass die Staatsregierung einen Entwurf für ein Gesetz über die Finanzierung von Schienenwegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Bayern (Bayerisches Eisenbahnfinanzierungsgesetz – BayEFG) vorlegt und in den Landtag einbringt.

Die Erhaltung von Schieneninfrastruktur ist nicht billig. Während Strecken der Deutschen Bahn vom Bund mit hohen Milliardenbeträgen laufend kofinanziert werden, gehen die nichtbundeseigenen Nebenbahnen leer aus. Markus Büchler dazu:

„Ich freue mich, dass die Regierungsfraktionen anerkennen, dass die nichtbundeseigenen Nebenbahnen finanzielle Unterstützung benötigen, um die Eisenbahninfrastruktur zu erhalten und der Freistaat gefordert ist! Unser Antrag ist ein Erfolg, denn die Staatsregierung wird nun einen Bericht zur Lage dieser Eisenbahnbetreiber abgeben. Auf der Basis erwarten wir Grünen dann konkrete Unterstützungsangebote, die sich auch im nächsten Haushalt widerspiegeln. Schließlich brauchen wir eine starke und moderne Bahninfrastruktur im ganzen Land, auch auf den 600 Kilometern der nichtbundeseigenen Nebenbahnen.“