Kostenloses Deutschlandticket für alle Schüler*innen! 25. Mai 202325. Mai 2023 Grüner Gesetzentwurf zur Schulwegkostenfreiheit Unser Gesetzentwurf – „Schulwegkostenfreiheit für alle“ steht für Bildungsgerechtigkeit und Klimagerechtigkeit. Die Möglichkeit, unentgeltlich mit dem ÖPNV zur Schule zu gelangen, ist für uns Grüne ein wesentlicher Teil der freien Schulwahl, im ländlichen genauso wie im städtischen Raum. Jedes Kind soll die Schule besuchen können, die zu ihm am besten passt, unabhängig vom Einkommen der Eltern und unabhängig von Alter und Wohnort. Es ist zudem eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz, dass Schulwege mit dem ÖPNV zurückgelegt werden und unnötiger Autoverkehr vermieden wird. Viele der bürokratischen Sonderregeln im bestehenden Gesetz und in der entsprechenden Verordnung sind ungerecht, sie verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand und machen angesichts eines veränderten tariflichen Umfeldes immer weniger Sinn. Die Staatregierung bietet zwar ein deutschlandweites 29-Euro-Ticket für Azubis, Studierende und Freiwilligendienstleistende an, doch Schüler*innen werden vernachlässigt. In einem neu eingebrachten Gesetzentwurf senkt die Staatsregierung lediglich die Belastungsgrenze für Eltern von Schüler*innen ab Klasse 11 auf 29 Euro monatlich, ein Deutschlandticket bekommen die Jugendlichen dafür aber nicht. Schon jetzt, drei Wochen nach dem erfolgreichen Start des erfolgreichen Deutschlandtickets, hat dadurch die Söder-Regierung anstatt einer wünschenswerten Vereinfachung des Tarifdschungels für junge Menschen in Bayern einen unübersichtlichen Flickenteppich von ungerechten und nicht nachvollziehbaren Regelungen geschaffen. So können Schüler*innen zwar kostenfrei zur Schule fahren, aber nur, wenn sie mehr als zwei (Grundschule) beziehungsweise drei Kilometer (ab Klasse 5) von der Schule entfernt wohnen, völlig unabhängig davon, ob altersgerecht sichere Fuß- und Radwege existieren. Für die Fahrt in den Nachbarort zum Training oder zur Musikschule, oder um Freund*innen zu besuchen, müssen sie sich gegebenenfalls für 49 Euro ein Deutschlandticket oder vergleichsweise teure Einzelfahrscheine kaufen. In manchen Landkreisen erhält ein Teil der Schüler*innen das Deutschlandticket, in anderen nicht. Besonders brisant ist, dass die Schülerbeförderungsverordnung Mitte Mai rückwirkend zum 28. April 2023 dahingehend verändert wurde, dass deutschlandweite Tickets zur Erstattungsberechnung nicht mehr herangezogen werden dürfen. Bislang galt als Kriterium für Erstattungen ganz generell der „geringste Beförderungsaufwand“, nun wird diese Voraussetzung derart eingeschränkt, dass diejenigen, die im Mai 2023 bereits ein Deutschlandticket für 49 Euro gekauft haben trotzdem die Kosten selbst tragen müssen, obwohl es das kostengünstigste Ticket ist. Außerdem gibt es noch in sechs Verkehrsverbünden ein 365-Euro-Ticket, welches jeweils nur verbundweit gilt, das aber zur Kostenerstattung anerkannt wird. Und: damit Schüler*innen überhaupt Anspruch auf einen kostenfreien Schulweg haben, muss die nächstgelegene geeignete Schule aufgesucht werden. Die Frage, welche Schule die nächstgelegene geeignete ist, führte bislang zu enormem Verwaltungsaufwand bei den Schulaufwandsträgern sowie zu unzähligen Streitereien und Gerichtsverfahren für enttäuschte Familien. Nach der 10. Klasse müssen die Schüler*innen sowieso ihr Ticket selbst kaufen, was viele Familien mit mehreren Kindern vor finanzielle Herausforderungen stellt, trotz gesenkter Familienbelastungsgrenze – ein weiteres verkomplizierendes Element. Wer bitte blickt da noch durch? Aus all diesen Gründen haben wir Grünen im Bayerischen Landtag den Gesetzentwurf für eine echte Schulwegkostenfreiheit eingebracht. Unsere grüne Lösung lautet: Einfach, gerecht und familienfreundlich! Mit der erfolgreichen Einführung des Deutschlandtickets macht jetzt eine „große Lösung“ Sinn. Das heißt konkret: Ein bundesweit gültiges Deutschlandticket für alle Schüler*innen in Bayern. Damit denken wir Bildungsgerechtigkeit, Klimagerechtigkeit und Mobilität zusammen und schaffen eine unbürokratische Lösung, mit der die Jugendlichen für den ÖPNV gewonnen werden können. Die Kosten für den Staat sind überschaubar, denn Schulwegkosten, staatliche Mittel zur Finanzierung von Tarifen, wie etwa beim 365-Euro-Ticket, Kosteneinsparungen für Verwaltungsaufwand und Gerichtsprozesse rund um die bisher nur teilweise gewährte Schulwegkostenfreiheit fließen zusammen. Zum Gesetzentwurf der Söder-Regierung bringen wir deshalb demnächst zusätzlich zu unserem eigenen Gesetzentwurf einen Änderungsantrag ein, der allen jungen Schüler*innen ein Deutschlandticket im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit gewährt.