Landtag nimmt sich Lärmschutz vor

Bericht zum Umgang mit Straßenlärm am 21. April 2020 beschlossen

Auf Antrag der grünen Fraktion erhält der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr im Bayerischen Landtag von der Staatsregierung einen Bericht zum Umgang mit Straßenlärm.

Die effektive Lärmbelastung von Straßen wird nicht automatisch durchgeführt. Lärmschutzmaßnahmen an neuen Straßen erfolgt anhand von Berechnungen, naturgemäß ohne empirische Messungen. Wenn in der Realität die errechneten Werte übertroffen werden, kann das für die Anwohner*innen dauerhafte Lärmbelastung bedeuten und zu gesundheitlichen Einschränkungen führen.

Besonders im Zusammenhang mit den neuen Teilstücken der Bundesautobahn 94 hält die Kritik am Lärmschutz an. Unabhängig von diesem besonderen Einzelfall, für den aktuell Lärmmessungen und temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen in Kraft gesetzt wurden, erhält der Ausschuss nun einen Überblick über die Situation zu Lärmmessungen und -berechnungen in Bayern. Dabei soll es insbesondere um folgende Themen gehen: gesetzliche Regelungen und Grenzwerte zum Lärm in der Planfeststellung; das gesetzlich vorgegebene Rechenverfahren für den Lärmschutz; die Planung von Lärmschutzanlagen sowie die Bewertung von physikalischen Grundlagen, Messungen, Lärmwerten und der menschlichen Wahrnehmung und Gesundheit.

„Wir wollen von der Staatsregierung jetzt genau wissen, nach welchen Kriterien besonders bei neugebauten Straßen die Lärmbelastung und die daraus folgende Höchstgeschwindigkeit bewertet wird. Gerade bei Neubauabschnitten, wie zum Beispiel Pastetten–Heldenstein auf der A94 hat sich gezeigt, dass das Vorgehen der Staatsregierung hier eher erratisch ist als stringent. Hier braucht es klare Regeln und physische Messungen vor Ort, denn wir müssen die Anwohner*innen vor Dauerlärm und Gesundheitsschäden bewahren“, sagt Markus Büchler, MdL und verkehrspolitischer Sprecher der Landtags-Grünen, der die Initiative angestoßen hat.

*Der Antragstext wurde im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr auf Wunsch eines MdL mit einer redaktionellen Textänderung versehen. Diese aktualisierte Version wird nachgereicht.