Ein Beispiel einer reichlich kontraproduktiven Maßnahme für Fahrräder zeigt sich, wie unprofessionell und ignorant in Bayern und vielen Kommunen mit Radfahrwegeplanung umgegangen wird. Radfahrerinnen und Radfahrer werden offenbar als Verkehrsteilnehmende zweiter Klasse betrachtet. Zwar will man nun vielerorts wie hier in Garching – lobenswerterweise – etwas für den Radverkehr tun, gleichzeitig jedoch dem Autoverkehr nichts nehmen. Weder an Platz noch an Geschwindigkeit. So wurde hier ein Schutzstreifen fürs Fahrrad angelegt, auf einer zu engen Fahrbahn mit Tempo 50, ohne zu bedenken, dass der motorisierte Verkehr aus Platzgründen nicht überholen kann, weil der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Folge: Auf beiden Seiten entnervte Menschen im Auto und auf dem Fahrrad, Emotionen, Streit und Gefahr für die Radlerinnen und Radler! Nun musste man mit Tempo 30 und Überholverbotsschildern nachbessern.
Das Beispiel zeigt exemplarisch: Es braucht mehr und systematischeren Einsatz für den Radverkehr als nur symbolische Alibimaßnahmen. Generelles Tempo30 innerorts und Fahrradstraßen sowie gute fachliche Planung sind der Schlüssel zum Erfolg: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende und damit Verlagerung des Kurzstreckenverkehrs vom Auto aufs Fahrrad, Lärmschutz, Klimaschutz und saubere Luft!
München.TV Beitrag vom 04.09.2020:

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