Verkehrsverstöße kosten

Neuer Bußgeldkatalog gilt ab 9. November 2021

Nach dem Bundesratbeschluss vom 8. Oktober 2021 wurde die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und tritt am 9. November 2021 in Kraft.

Andere Menschen im Straßenraum zu gefährden wird nun deutlich teurer. Heute am 9. November 2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Damit kostet unter anderem Parken auf Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen künftig 55-100 Euro statt 25 Euro und hält die Bahn frei für Fuß-, Rad und Rollerverkehr. Das finde ich richtig so. Außerdem bleiben die Bußgelder im Vergleich zum europäischen Ausland immer noch niedrig.

Auch wenn noch viel zu verbessern bleibt und einkommensabhängige Beträge fairer wären, so sind die Anpassungen dennoch zu begrüßen und dienen hoffentlich der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.

Zudem können mit den neuen Mindestbeträgen können einerseits die Kosten der Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren gedeckt werden. Was bestehen bleibt ist die gute Nachricht, dass rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr weiterhin kostenfrei ist.