Das Bundesverwaltungsgericht lehnt Klage gegen die Stilllegungspläne des Freistaats Bayern ab
Die Klage des Konsortiums Wasserburger Altstadtbahnen, dem BayernBahn GmbH, die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH und der Fahrgastverband ProBahn angehören wurde in dritter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
Seit 1987 endet die Bahnstrecke 4 km vor der Stadt. Seitdem wurden viele vergebliche Versuche unternommen die Strecke wieder zu reaktivieren. Hinsichtlich der Klimaziele und einer notwendigen Verkehrswende ist es nicht nachvollziehbar warum der Freistaat Bayern in Ballungsräumen wie im Münchner Raum Schienen stilllegt als diese zu reaktivieren.
Auch hier sollte sich die bayerische Staatsregierung ein Vorbild an Baden-Württemberg nehmen und den Betrieb auf stillgelegten Trassen wieder aufnehmen anstatt die Chance dieser Strecken nicht wahrzunehmen.
In meinen Augen ist die Stilllegung der Wasserburger Altstadtbahn ein skandalöser politischer Fehler. Anstatt Gleise herausreißen zu lassen – nun sogar im Ballungsraum – sollte Bayern so wie Baden-Württemberg Bahnen reaktivieren!
Beitrag zum Ortstermin von Markus Büchler anfang 2019 in Wasserburg: Bahnstrecken reaktivieren
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