Corona-Distanz für Fuß- und Radverkehr 13. Mai 202014. Februar 2023 Das Abstandsgebot zur verringerten Corona-Ausbreitung gilt auch für den öffentlichen Raum. Insbesondere in Ballungsräumen bundesweit und auch in Bayern ist es eine Herausforderung, das notwendige Abstandsgebot im Verkehr einzuhalten. Oft ist zu wenig Platz für sicheren Abstand auf engen Gehsteigen, vor Ladengeschäften oder durch die Nutzung des Radverkehrs. Berlin weist temporäre „Pop-up-bikelanes“ aus (Hier die Regelplanung der Berliner Senatsverwaltung). Brüssel, Paris, Mailand und viele andere internationale Städte sperren ganze Innenstädte für PKW, um Platz zu schaffen. In Vilnius wird der Raum im Freien zugunsten der Gastronomie statt des Autos umverteilt. Hierzulande fordern Mobilitäts- und Umweltverbände wie der VCD oder ADFC Bayern und Bund Naturschutz gemeinsam, dass Ähnliches passiert. Inhalt von twitter.com anzeigen Hier klicken, um den Inhalt von twitter.com anzuzeigen Inhalt von twitter.com immer anzeigen Beispiel einer temporären Fahrradspur in Berlin. Markus Büchler hat komplentär die Bayerische Staatsregierung gefragt, was sie zu tun gedenkt, den Infektionsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Gemeinden zu ermöglichen, beziehungsweise Kommunen darin zu unterstützen. Inhalt von twitter.com anzeigen Hier klicken, um den Inhalt von twitter.com anzuzeigen Inhalt von twitter.com immer anzeigen Vorrangzone für Fuß- und Radverkehr bei Tempo 20 in Brüssel. Die fehlende Bereitschaft für wirksame Maßnahmen der Regierung ist ernüchternd, wie die unten stehende Antwort zeigt. Mit Verweis auf Überlastung und Kurzfristigkeit (in der aktuellen COVID19-Pandemie ist zeitnahes Handeln erforderlich) wird der Infektionsschutz der Passant*innen ausgeschlagen. Individuelles Verhalten scheint zwar rücksichtsvoll, ersetzt aber nicht den notwendigen Platz insbesondere im milden Sommerhalbjahr. Langfristige Planung und eventuell vorübergehender Bedarf an bewegungsintensiver Nahmobilität, werden hier zu Lasten der Menschen ohne Auto ausgespielt. Antwort der Bayerischen Staatsregierung zu: Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr im öffentlichen Raum zum Schutz vor Corona auf Anfrage von Dr. Markus Büchler, MdL Musterantrag für die Kommualpolitik Oft ist es auf viel begangenen, aber zu schmalen Gehsteigen nicht möglich, den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten. Oder es fehlen ausreichend große Aufstellflächen an Kreuzungen mit Fahrrad-Staus. Das Problem verstärkt sich mit dem Wiederhochfahren nach den Ausgangsbeschränkungen. Mit diesem Musterantrag könnt Ihr Eure Kommune auffordern, Maßnahmen zur Ermöglichung des Mindestabstands zu ergreifen, die zugleich den Fuß- und Radverkehr insgesamt verbessern! Online-Appell für Groß- und Mittelstädte Mit zeitweise verbreiterte Rad- und Fußwegen wollen der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC), der BUND Naturschutz (BN) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Abhilfe schaffen: Dafür werden bei mehrspurigen Straßen Autospuren in zusätzliche Fahrradspuren umgewandelt oder ausgewählte Straßen für den Fuß- und Radverkehr geöffnet. Darum können wir alle unsere Bürgermeisterinnen und Bürger hinweisen mit einem gemeinsamen Online-Appell: Appell für coronasichere Rad- und Gehwege online unterzeichnen Update vom 2. Juli 2020Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags bestätigt Rechtmäßigkeit von Pop-up-Radwegen Städte und Kommunen können das Radfahren mit sicherem Abstand ermöglichen. „Das Gutachten stellt dabei gleiche mehrere Sachen klar: Pop-up-Radwege dürfen eingerichtet werden. Das gilt auch ohne Corona. Außerdem steht einer Verstetigung von Pop-up-Radwegen nichts entgegen.Das Gutachten geht sogar noch darüber hinaus: Selbst falls die Verstetigung nicht rechtzeitig angeordnet würde, gälten die Pop-up-Radwege fort.“ bilanziert der grüne Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar. Gutachten vom 30. Juni 2020: Straßenverkehrsordnungsrechtlicher Rahmen zur Anordnung temporärer und dauerhafter Radfahrstreifen (PDF)